Mobilfunkantenne am Bahnhof Meilen darf gebaut werden
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen einen 21 Meter hohen Mast mit Antennen auf dem Areal des Bahnhofs Meilen abgelehnt. Die Swisscom hatte die Baubewilligung dafür von der Baubehörde im November 2010 erhalten. Acht Personen wehrten sich gegen die Erstellung. (Urteil 1C_810/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare