Psychische Erkrankung als Folge einer HIV-Infektion verneint
BGer – Das Bundesgericht sieht zwischen der HIV-Ansteckung eines Gefängnisleiters durch die Spritze eines Häftlings und einer späteren psychischen Erkrankung keinen relevanten Zusammenhang. Die Basler Versicherungen müssen nun nicht für den Arbeitsausfall aufkommen. (Urteil 8C_51/2014)
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