Stimmrechtsbeschwerden aus fünf Kantonen abgewiesen
BGer – In den Kantonen Aargau, Graubünden, St. Gallen, Thurgau und Zürich haben Einzelpersonen Beschwerden gegen die Abstimmung vom 18. Mai 2014 über die medizinische Grundversorgung eingereicht. Nach den kantonalen Instanzen hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen. (Urteile 1C_279/2014, 1C_280/2014, 1C_281/2014, 1C_282/2014 und 1C_283/2014)
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