Neben der traditionellen Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht und einer Rezension von Jean Perrenoud zu dem Werk «Droit de la santé et médecine légale», das von Romano La Harpe, Marinette Ummel und Jean-François Dumoulin herausgegeben wurde, enthält diese Ausgabe aktuelle Beiträge zu einem breiten Spektrum von Themen.
Universität Zürich, Redaktor Jusletter

Abstract
Die neue Spitalfinanzierung soll ein wettbewerbsneutrales und leistungsorientiertes System ermöglichen. Dies schliesst die Gewährung von kantonalen Spitalsubventionen grösstenteils aus. Der Beitrag untersucht, wie die Kantone Subventionen, die vor der Einführung der neuen Spitalfinanzierung an Spitäler ausgerichtet wurden, unter den neuen Vorgaben des KVG regeln. Dabei fällt nicht nur die Heterogenität der kantonalen Vorgehensweisen auf, sondern auch die Mühe, die es macht, Transparenz und Vergleichbarkeit zu erzielen. Lösungsvorschläge, wie Wettbewerbsverzerrungen verhindert und Transparenz geschaffen werden können, runden den Beitrag ab.
Abstract
Bei der hochspezialisierten Medizin handelt es sich um eine aktuelle und kontrovers diskutierte Thematik, die viele Rechtsfragen aufwirft. Die Urteilsbesprechung stellt einen massgebenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Planung der hochspezialisierten Medizin vor und analysiert kritisch konkrete Problemfelder. Dabei wird neben der juristischen Würdigung ein besonderes Augenmerk auf medizinische Aspekte gelegt.
Abstract
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte im Jahr 2013 die Schweiz aufgrund eines an die Grosse Kammer weitergezogenen Urteils. Das Urteil des EGMR basiert auf einer Theorie der Rechtsquellen die – nach Meinung des Autors – abzulehnen ist. Gemäss dem Autor ist es unzulässig, dass das Autonomieprinzip im Rahmen der Beihilfe zur Selbsttötung wirksam nur durch eine formelle Rechtsnorm eingeschränkt werden kann. (sk)
Abstract
Die Forschung an verstorbenen Personen fällt in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes, wodurch diese Thematik erstmals einer einheitlichen eidgenössischen Regelung zugeführt wurde. In den darin statuierten Normen sind allerdings partiell Wertungswidersprüche im Vergleich zur Forschung an lebenden Personen auszumachen. Mit Fokus auf die Bestimmungen zur Einwilligung wird dargestellt, dass die geltenden Regelungen nicht gänzlich den Intentionen des Gesetzgebers entsprechen. Es wird daher in Analogie zur Forschung an lebenden Personen die Möglichkeit eines Einwilligungssubstituts gefordert.
Abstract
Geschlechtsangleichende Massnahmen sind, aus medizinischer Sicht, eine erfolgreiche Methode zur Behandlung von Transmenschen und gehören, aus rechtlicher Sicht, grundsätzlich zu den Pflichtleistungen nach KVG. Die Autoren fassen die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die aktuellen medizinischen Behandlungsempfehlungen zusammen und stellen die aus der Divergenz zwischen den beiden resultierenden Probleme dar. Sie plädieren aus interdisziplinärer Perspektive für eine Rechtsanwendung namentlich durch die Krankenversicherer, die einer lege artis-Behandlung von Transmenschen nicht im Wege steht.
Abstract
Die Ärztinnen und Ärzte stellen die Erstellung von Kopien der Krankengeschichte den Patienten regelmässig in Rechnung und berufen sich hierbei auf die kantonalen Gesundheitsgesetze, die oft eine Gebühr vorsehen. Auf der anderen Seite sehen die Datenschutzgesetze eine kostenlose Auskunftserteilung vor. Was gilt nun?
Abstract
Zuwendungen der Industrie an Fachpersonen für die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten werden unterschiedlich behandelt. Bei Arzneimitteln verbietet das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) gewisse Vermarktungsmethoden. Die Vermarktung von Medizinprodukten kennt dagegen keine solche Einschränkung. Diese Ungleichbehandlung ist auch Thema der gegenwärtig im Parlament diskutierten Revision des HMG. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzliche Situation und zeigt auf, weshalb in diesem Punkt eine Gleichbehandlung von Arzneimitteln und Medizinprodukten angebracht erscheint.
Abstract
Ob Brustkrebs-Screening-Programme mehr schaden als nützen, wird derzeit gerade heiss diskutiert, nachdem ein Bericht des Swiss Medical Board sowie eine neue Studie aus Kanada erneut ernsthafte Zweifel am Nutzen derartiger Programme angemeldet haben. Diese Diskussion ist nicht Gegenstand dieses Beitrages. Stattdessen soll auf einen problematischen Aspekt der bisher in der Schweiz durchgeführten Screening-Programme hingewiesen werden, der viel zu wenig beachtet wurde (und wird), nämlich dass die Programme über Marketingstrategien angepriesen werden, statt dass die potenziellen Teilnehmerinnen seriös aufgeklärt werden.
Abstract
Als Nachfolge des bisher unter dem Titel «Médecin et droit médical» publizierten Buches bringt der Genfer Verlag Médecine & Hygiène die vierte Ausgabe unter dem neuen Titel «Droit de la santé et médecine légale» heraus. Das Grundlagenwerk dient den Beschäftigten im Gesundheitswesen und Juristen, die sich mit diesem Gebiet auseinandersetzen, als wichtiges Nachschlagewerk. (sk)
Abstract
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grundlage von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Umfasst ist die Periode vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Juli 2014.
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BGer – Ein Fahrer, der mit 128 km/h durch Vevey (VD) gefahren ist, erhält eine Freiheitsstrafe von 120 Tagen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Waadtländer Justiz. (Urteil 6B_316/2014) (sk)
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BGer – Eine 59-jährige Deutsche, die zusammen mit einem Solothurner Treuhänder rund 28 Millionen Franken Anlagegelder veruntreute, muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau gegen das verschärfte Urteil des Solothurner Obergerichtes ab. (Urteil 6B_1198/2013)
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BGer – Ein Autofahrer, der ein neunjähriges Mädchen in Aigle (VD) im September 2011 tötete, wird zu zwanzig Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung des 50-Jährigen, dem der Führerausweis schon vor dem Unfall entzogen wurde. (Urteil 6B_442/2014) (sk)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die elf letzten Beschwerden gegen die Entscheidung vom 14. August 2012 gutgeheissen, mit der das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Eintragung der Bezeichnungen «Absinthe», «Fée verte» und «La Bleue» als geschützte geografische Angaben (GGA) bestätigt hatte. (Urteil B-4820/2012)
Abstract
Die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) soll sichergestellt und verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb am 13. August 2014 die Vernehmlassung zur Ratifikation des Protokolls Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) eröffnet.
Abstract
Der Bundesrat hat die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) revidiert. Damit wird das Vorgehen geregelt, das die Eisenbahnunternehmen im Fall von grösseren Betriebsstörungen zu beachten haben. Ziel ist es, möglichst viele Züge verkehren zu lassen und eine bedarfsgerechte Zuteilung der Trassen über die Umleitungsstrecken zu gewährleisten. Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. September 2014 in Kraft.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni bis und mit 16. Juli 2014 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.