Forschung an verstorbenen Personen
Wertungswiderspruch und Einwilligungssubstitut
Die Forschung an verstorbenen Personen fällt in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes, wodurch diese Thematik erstmals einer einheitlichen eidgenössischen Regelung zugeführt wurde. In den darin statuierten Normen sind allerdings partiell Wertungswidersprüche im Vergleich zur Forschung an lebenden Personen auszumachen. Mit Fokus auf die Bestimmungen zur Einwilligung wird dargestellt, dass die geltenden Regelungen nicht gänzlich den Intentionen des Gesetzgebers entsprechen. Es wird daher in Analogie zur Forschung an lebenden Personen die Möglichkeit eines Einwilligungssubstituts gefordert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rechtsgrundlagen zur Forschung an Verstorbenen
- 1. Grundsatz Einwilligung
- 2. Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis
- A. Zeitliche Komponente
- B. Quantitative Komponente
- 3. Einbezug der Ethikkommission
- III. Wertungswidersprüche
- 1. Einwilligungssubstitut
- 2. Schutzbedürfnis
- 3. Regelungsbedürfnis
- 4. Gesetzgeberische Wertungen zur Verstorbenenforschung
- IV. Zusammenfassung und Lösungsansätze
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