Mietvertragskündigung wegen Umbau
BGer – Zwei Vermieter in Lausanne haben Mietverträge mit einem allgemeinen Hinweis darauf gekündigt, dass die Wohnungen umgebaut werden. Wie das Bundesgericht nun entschieden hat, muss zum Zeitpunkt der Kündigung das Renovationsprojekt klar ausgearbeitet sein. (Urteil 4A-31/2014)
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