Liebe Leserinnen und Leser
Gemäss der Bestimmung von Art. 75 Abs. 1 des StGB hat der Strafvollzug das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Isis Lambiel thematisiert die grundsätzliche Gegensätzlichkeit der Vollzugsziele von Resozialisierung und Sicherung. Sie kritisiert, dass es bei der Erarbeitung sowie Umsetzung des Vollzugsplanes hinsichtlich der Bildung und Ausbildung der Gefangenen immer wieder zu vollzugsimmanenten Zielkonflikten kommt. Nach Meinung der Autorin bedarf es für die bessere Reaktionsmöglichkeit auf individuelle bildungsrechtliche Bedürfnisse der Gefangenen eines grösseren gesetzlichen Freiraums.
Dass durch den Anwendungsbereich von Art. 666 a und b ZGB eine umfassende Lösung betreffend der unauffindbaren oder unbekannten Berechtigten im Immobiliensachenrecht geschaffen wurde, zeigt Barbara Anita Möri auf. Sie widmet sich der Entstehung, Auslegung und Analyse der richterlichen Massnahmen bezüglich Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums.
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 28. April 2014 entschieden, dass das Genossenschaftsrecht keine Möglichkeit bietet, Partizipationskapital zu schaffen. Der Raiffeisen-Bankengruppe ist es nun verwehrt, für 300 Mio. Franken Partizipationsscheine herauszugeben. Herbert Wohlmann stimmt dem Ergebnis des Urteils zu und sieht darin einen Startschuss für eine Revision des Genossenschaftswesens.
Das neue Taxigesetz in Genf bringt frischen Wind in die Genfer Taxi-Landschaft, so Andreas Auer. Er vergleicht ausgehend vom neuen Genfer Taxigesetz vom März 2014 die Regelung in anderen Städten und Gemeinden wie z.B. Basel-Land, Stadt Zürich und Chur. Im Vordergrund des Vergleichs stehen dabei die vorherrschende Kontrolle der Behörden, die Einführung einheitlicher Tarife und die Mindestpreise. Das Gesetz, gegen welches aktuell noch ein Referendum bis zum 14. September 2014 läuft, birgt aber noch viele offene Fragen.
Selbstkritisch reflektiert Thomas Koller in Form eines Essays seinen eigenen Ärger über höchstrichterliches Ungenügen. Dabei entwickelt er ein «Rezept», welches uns allen helfen soll, mit der Unzufriedenheit hinsichtlich der bundesgerichtlichen Rechtsprechung besser umzugehen und diese zu mildern. Das «Rezept» hilft aber auch, sich selber und die andern Mitglieder der «Legal Community» mit einer gewissen ironischen Distanz zu betrachten.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Abstract
Obwohl es erfreulich ist, dass im Strafgesetzbuch der Wille zur (Aus-)bildung der Insassen von Strafvollzugsanstalten erkennbar ist, bleibt die tatsächliche Umsetzung lückenhaft. Der Beitrag diskutiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Gründe für die Bildung und Ausbildung der Gefangenen und überprüft im Weiteren die Hindernisse in der Praxis. Die Autorin versucht dabei, die aktuelle Situation kritisch zu beleuchten und schlägt gewünschte Verbesserungen für die Zukunft vor. (bk)
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit einer eigehenden Abhandlung der im Januar 2012 im Rahmen der Sachenrechtsrevision neu eingeführten Art. 666a und Art. 666b ZGB. Im Vordergrund steht dabei die Untersuchung der jeweiligen Anwendungsbereiche. Nebst materiellrechtlichen Fragestellungen wird ebenfalls auf prozessuale Punkte eingegangen und ein Blick auf die bisher ergangene Praxis geworfen.
Abstract
Der Autor erachtet das Urteil des Bundesgerichts, das der Raiffeisenbank die Ausgabe von Beteiligungsscheinen verbot, als richtig. Da den Grossgenossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung zugestanden werden sollte, dies aber nur möglich ist, wenn gleichzeitig auch andere Defizite (z.B. corporate governance, Unterwerfung unter das Selbsthilfeprinzip) beseitigt werden, sollte für Grossgenossenschaften das Recht grundsätzlich revidiert werden oder die Grossgenossenschaften in den Typus der «Genossenschaftlichen AG» überführt werden.
Abstract
Das Taxigewerbe, als notwendige Ergänzung des öffentlichen Transportsystems, ist Gegenstand einer Vielzahl von detaillierten Regelungen in den Kantonen und Städten der Schweiz. Ausgehend vom neuen Genfer Taxigesetz vom März 2014, gegen welches das Referendum ergriffen wurde, illustriert der Beitrag die Vielfalt der geltenden Regelungen, ruft die im Spiel stehenden verfassungsrechtlichen Grundsätze in Erinnerung und zeichnet die rote Linie nach, welche der Gesetzgeber nicht überschreiten darf. Die spektakuläre technologische Entwicklung in diesem Bereich stellt ernsthaft in Frage, was vor kurzem noch als unabänderlich galt.
Abstract
Rechtsprechungsrezensenten gehen mit dem Bundesgericht oft nicht gerade pfleglich um, wenn sie mit dessen Rechtsprechung nicht einverstanden sind. Das gilt auch für den Autor dieses Beitrages. Doch ist die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Schweiz wirklich so schlecht oder hängt deren Beurteilung nicht eher von der Rolle ab, die der Rezensent selber (bewusst oder unbewusst) in der «Legal Community» einnimmt? Ein paar Gedanken zu den «Idealtypen der Rechtsgelehrsamkeit» mögen die Beantwortung der Frage erleichtern.
Abstract
EGMR – Die Schweiz ist wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt worden. Eine Frau hatte eine Beschwerde wegen einer falschen Rechtsmittelbelehrung zu spät beim Bundesgericht eingereicht, so dass dieses nicht darauf eintrat. (Urteil 43730/07)
Abstract
BGer – Die Äusserungen zur Einheitskasse in den Kundenmagazinen von mehreren grossen Krankenversicherungen erscheinen nicht geeignet, das Resultat der Abstimmung vom kommenden 28. September über die Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» wesentlich zu beeinflussen. Das Bundesgericht weist die Stimmrechtsbeschwerden zweier Personen ab. (Urteile 1C_372/2014 und 1C_373/2014)
Abstract
BGer – Die Bündner Gemeinde St. Moritz hat den Ausbau eines Estrichs zu Recht nicht bewilligt, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 1C_68/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde von SVP-Nationalrat Christoph Mörgelis ehemaligem Chef Flurin Condrau nicht ein. Damit darf die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Condrau als ehemaligen Direktor des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich ermitteln. (Urteil 1C_388/2014)
Abstract
BGer – Zwei Vermieter in Lausanne haben Mietverträge mit einem allgemeinen Hinweis darauf gekündigt, dass die Wohnungen umgebaut werden. Wie das Bundesgericht nun entschieden hat, muss zum Zeitpunkt der Kündigung das Renovationsprojekt klar ausgearbeitet sein. (Urteil 4A-31/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen aufgehoben. Dieses hatte die Berufung eines Mannes gutgeheissen, der 2012 vom Kreisgericht wegen sexueller Handlungen mit seiner minderjährigen Stieftochter verurteilt worden war. (Urteil 6B_644/2013)
Abstract
BVGer – Das Bundesamt für Migration (BFM) muss den vom Kanton Waadt geforderten Streitwert, von mehr als sieben Millionen Franken, nochmals überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht gibt aber dem BfM prinzipiell Recht. (Urteil C-2840/2012) (sk)
Abstract
BVGer – Ein Sauna-Club hat nicht Buch über die Honorare der dort arbeitenden Prostituierten geführt. Deshalb hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Einnahmen schätzen müssen. (Urteile A-589/2014 und A-565/2014)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines bosnischen Familienvaters gegen ein vom Bundesamt für Migration (BFM) verfügtes unbefristetes Einreiseverbot teilweise gutgeheissen. (Urteil C-5819/2012)
Abstract
BStGer – Gulnara Karimova, die älteste Tochter des usbekischen Präsidenten, bleibt im Visier der Schweizer Justiz. Das Bundesstrafgericht lehnte ihren Antrag ab, die Ermittlungen wegen Geldwäscherei einzustellen. (Urteil BB.2014.97) (sk)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Branchen-Richtlinien im Bereich strukturierte Produkte als Mindeststandard. Die ursprünglich von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) erlassenen Richtlinien zu den strukturierten Produkten wurden nun zusammen mit dem Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) revidiert.
Abstract
Der Bundesrat hat die Verordnung verabschiedet, die eine Teilkorrektur der in gewissen Kantonen seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu viel bezahlten Krankenkassenprämien ermöglichen soll.
Abstract
Die Schweiz kann sich am Aufbau der Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos der EU beteiligen.
Abstract
In besonderen Lagen sollen die Schengen-Länder künftig verdachtsunabhängige Personenkontrollen an den Grenzen durchführen dürfen, und zwar während bis zu zwei Jahren.
Abstract
Opfer und andere von einer Straftat betroffene Personen sollen künftig detailliert Auskunft erhalten über Strafvollzug, Entlassung oder Flucht des Täters.
Abstract
Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes werden um vier Jahre verlängert. Dies gibt dem Bund unter anderem die Möglichkeit, die Testphase für beschleunigte Asylverfahren weiterzuführen.
Abstract
Die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes werden dem Internet-Zeitalter angepasst. National- und Ständerat haben beschlossen, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung, sondern die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll.
Abstract
Der Ständerat hat seinen Widerstand gegen Chromosomen-Tests an im Reagenzglas gezeugten Embryos aufgegeben. Künftig soll ein Embryo vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen untersucht werden dürfen.
Abstract
Wer im Zug oder Bus ohne Billett erwischt wird, soll künftig in einem zentralen Register erfasst werden. Regelmässige Schwarzfahrer sollen dadurch schärfer bestraft werden können.
Jusletter