Liebe Leserinnen und Leser
Gemäss Erwachsenenschutzrecht, Rechtsprechung und Lehre ist bei einem medizinischen Eingriff konsequent betrachtet nicht die Förderung des Wohls des Patienten, sondern der Respekt vor dessen Selbstbestimmung oberste Norm. Regina Aebi-Müller untersucht den Urteilsfähigkeitsbegriff im medizinischen Kontext und befasst sich mit dem Umgang mit dem urteilsunfähigen Patienten. Aus rechtlicher Sicht ist die Einwilligung eines Urteilsunfähigen vollständig unwirksam, weshalb der Patient vertreten werden muss, wenn nicht ausnahmsweise eine direkt anwendbare Patientenverfügung vorliegt. Die Frage nach der Urteilsfähigkeit ist daher von zentraler Bedeutung. Die medizinische Praxis tut sich allerdings, wie eine aktuelle Studie zeigt, mit diesen Regeln des Schweizer Gesetzgebers eher schwer.
Das neue Rechnungslegungsrecht wurde durch das Parlament am 23. Dezember 2011 verabschiedet und durch den Bundesrat nach Ablauf der Referendumsfrist per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt (vgl. Schwerpunkt-Ausgabe zum Rechnungslegungsrecht, in: Jusletter 21. Oktober 2013). Nach einer Übergangsfrist müssen die ersten Rechnungsabschlüsse der KMU 2015 und der Konzerne 2016 nach neuem Recht erstellt werden. Dass die neu in Art. 957 ff. OR geregelten Bestimmungen an den vorzunehmenden Buchungen aber nichts ändern, zeigt Diana Oswald.
Géraldine Mayor bemängelt, dass die somatische und psychiatrische Betreuung von Gefangenen infolge Mangel an Ressourcen und qualifiziertem Personal nicht immer gewährleistet ist. Das StGB sowie der grundrechtlich gebotene Schutz der Menschenwürde gebieten es, Strafgefangenen eine adäquate medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Cyrill Schäke setzt sich anlässlich der Tagung der Studienvereinigung Kartellrecht mit den Themen Online-Handel, Arbeitsgemeinschaften und Selbstanzeigen im In- und Ausland auseinander.
Wir freuen uns ganz besonders, Herrn Cipriano Alvarez, Rechtsanwalt und Mediator sowie Leiter des Bereichs Recht beim Bundesamt für Wohnungswesen in Bern, im Jusletter-Redaktionsteam begrüssen zu dürfen. Er übernimmt die Fachredaktion für Miet- und Pachtrecht.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |