Die Wirkung des im Grundbuch vorgemerkten Mietvertrags
Beim Eigentumsübergang an einem Grundstück geht ein Mietvertrag von Gesetzes wegen auf den Erwerber über. Ist der Mietvertrag zudem im Grundbuch vorgemerkt, kann der Erwerber keinen dringenden Eigengebrauch geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Vormerkung im Grundbuch
- a. Einführung
- b. Rechtsgrundlage
- c. Grundbuchanmeldung
- 3. Dauer
- 4. Realobligation
- 5. Eigentumswechsel bei vorhandenem Mietvertrag: Grundsatz
- 6. Eigentumswechsel mit vorgemerktem Mietvertrag
- 7. Eigentumswechsel mit nicht vorgemerktem Mietvertrag
- 8. Zeitpunkt der Kündigungsmöglichkeit
- 9. Analoge Rechtsanwendung
- 10. Doppelaufruf
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