Jusletter

FINMA anerkennt SFAMA-Verhaltensregeln

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, FINMA anerkennt SFAMA-Verhaltensregeln, in: Jusletter 17. November 2014
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Verhaltensregeln der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) als Mindeststandard. Sie widerspiegeln die aufgrund der Revision des Kollektivanlagegesetzes (KAG) erweiterten Sorgfalts- und Informationspflichten der Branche. Sie treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

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