FINMA anerkennt SFAMA-Verhaltensregeln
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Verhaltensregeln der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) als Mindeststandard. Sie widerspiegeln die aufgrund der Revision des Kollektivanlagegesetzes (KAG) erweiterten Sorgfalts- und Informationspflichten der Branche. Sie treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
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