Schweiz darf Iraner nicht in sein Heimatland ausweisen
Jurius
EGMR – Weil einem iranischen Asylsuchenden in seiner Heimat Folter und unmenschliche Behandlung drohen, darf er nicht dorthin weggewiesen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden und kippt damit einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. (Urteil 52589/13)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.