Festsetzung eines Spitaltarifs
BVGer – Scheitern im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung die Verhandlungen zwischen den Spitälern und den Versicherern, so bedarf es einer hoheitlichen Festlegung der Eckwerte durch den Bundesrat, wie die Tarife zu gestalten sind. (Urteil C-529/2012)
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