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Diese Ausgabe von Jusletter ist die letzte im Jahr 2014; die nächste Ausgabe erscheint am 12. Januar 2015. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Feiertage, einen guten Start ins neue Jahr und natürlich eine spannende Lektüre.
Abstract
Staatlich beherrschte Produktionsbetriebe (Staatsbetriebe) werfen aufgrund ihrer Natur und ihrer Tätigkeiten zwei vergaberechtliche Fragen in besonderer Intensität auf: Müssen sie die Beschaffungsgeschäfte, die ihrer Produktionstätigkeit dienen, nach öffentlichem Vergaberecht abschliessen? Und: Können sie durch öffentliche Auftraggeber ohne Beachtung dieses Rechts mit einer Leistungserbringung beauftragt werden? Der Beitrag geht diesen Fragen im Lichte des GPA 2012 und des soeben erschienenen Entwurfs für eine neue IVöB (E-IVöB) nach und stellt eine Reihe von bedeutsamen Neuerungen vor.
Abstract
Der arbeitsrechtliche Umgang mit Whistleblowing betrifft nicht nur die Arbeitgeberin und meldende Arbeitnehmende, sondern auch von einer Meldung betroffene Arbeitnehmende. Der Autor stellt Rechte und Pflichten bei internen Meldungen dar und zeigt auf, dass der arbeitsrechtliche Umgang mit Whistleblowing durch die Treuepflicht der Arbeitnehmenden sowie durch die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin geprägt ist. Weiter beschäftigt sich der Beitrag mit externem Whistleblowing, dem Whistleblower-Schutz, der Ausgestaltung eines Whistleblowing-Systems und der Teilrevision des OR (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz).
Abstract
Der Beitrag berücksichtigt den Stand der Gesetzestexte und der Rechtsprechung bis zum 30. Oktober 2014. Er stammt aus einer vom Rechtsdienst des Waadtländer Baumeisterverbandes durchgeführten Studie über reale Fälle. (bk)
Abstract
Das Bundesgericht hat am 4. September 2014 in einer begrüssenswerten Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung entschieden, dass private soziale Krankenkassen bei Interventionen in Abstimmungskämpfe vollumfänglich an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) gebunden sind. Der Entscheid gibt aber auch Anlass zu Kritik. Das Gericht gesteht den Krankenkassen zu grosse Freiheiten zu, was die Sachlichkeit ihrer Information betrifft. In formeller Hinsicht zwingt das Bundesgericht die Beschwerdeführer, ein nutzloses Rechtsmittel zu ergreifen, und es handhabt das Rügeprinzip unangemessen streng.
Abstract
Der Beweiswert eines medizinischen Gutachtens hängt rechtsprechungsgemäss einzig vom Inhalt ab. Der Beitrag geht der Frage nach, was sich hinter den bundesgerichtlichen Anforderungen an die Schlüssigkeit eines Gutachtens verbirgt, wer für welche Fragestellungen kompetent ist und was Gutachten für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit materiell beinhalten und erfüllen müssen, um eine verlässliche Grundlage für die Rechtsanwender zu sein.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Nachtlokal-Betreibers gegen seine Verurteilung wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte durch das Obergericht des Kantons Uri teilweise gut. Das Obergericht muss den Fall neu beurteilen und dabei zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit es einen Hauptbelastungszeugen selber befragen kann. Zudem darf es die auf einer Patronenhülse gefundene DNA-Spur des Beschuldigten nicht als Indiz verwenden. (Urteil 6B_529/2014)
Abstract
BGer – Bibliotheken dürfen auf Bestellung einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an berechtigte Benutzer verschicken. Der von der ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst ist mit dem Urheberrecht vereinbar. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Zürcher Handelsgerichts auf und weist die Klage von mehreren Verlagen ab. (Urteil 4A_295/2014)
Abstract
BGer – Die gesetzlichen Quoren von 5 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder 3 Prozent der Stimmen im ganzen Kanton zur Berücksichtigung von Parteien bei der Mandatsverteilung im Kantonsrat des Kantons Zug verstossen nicht gegen die Bundesverfassung. Die getroffene Regelung erscheint insgesamt als massvoll und die mit den Quoren verbundene Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit ist sachlich haltbar. (Urteil 1C_546/2014)
Abstract
BGer – Die Zürichsee-Fähre muss ihre Dienstpläne bis Ende Oktober 2015 so ändern, dass die Angestellten während ihrer Schicht eine 20-minütige Pause haben, in der sie eine Mahlzeit zu sich zu nehmen können. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die gesetzte Frist abgelehnt. (Urteil 2C_779/2014)
Abstract
BGer – Der als «Öko-Terrorist» bezeichnete Marco Camenisch bleibt in Haft, obwohl er zwei Drittel seiner zuletzt verhängten Strafe abgesessen hat. Der Bündner hatte als militanter Gegner der Kernenergie vor rund 35 Jahren Sprengstoffanschläge auf Hochspannungsleitungen verübt. (Urteil 6B_1159/2013)
Abstract
BGer – Das gesetzliche Quorum von 5 Prozent der Stimmen zur Berücksichtigung von Parteien bei der Sitzverteilung im Gemeinderat (Parlament) der Stadt Zürich verstösst nicht gegen die Bundesverfassung. Die getroffene Regelung erscheint insgesamt noch als massvoll und die mit dem Quorum verbundene Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit ist sachlich haltbar. (Urteil 1C_369/2014)
Abstract
BGer – In der SRF-Sendung «Kassensturz» über eine IV-Abklärungsstelle sind tatsachenwidrige und persönlichkeitsverletzende Aussagen gemacht worden. Das hat das Bundesgericht festgestellt. Völlig daneben lag der «Kassensturz» allerdings nicht – es wurden tatsächlich Gutachten abgeändert. (Urteil 5A_521/2014)
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BGer – Die Betreiberin eines Massage-Salons in Genf muss eine Busse von 1'000 Franken bezahlen, weil sie ungeschützte sexuelle Kontakte in ihrem Etablissement angeboten hat. (Urteil 2C_490/2014)
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BVGer – Scheitern im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung die Verhandlungen zwischen den Spitälern und den Versicherern, so bedarf es einer hoheitlichen Festlegung der Eckwerte durch den Bundesrat, wie die Tarife zu gestalten sind. (Urteil C-529/2012)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Profifussballers gegen die Verfügung eines Regionalzentrums der Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI teilweise gutgeheissen. (Urteil B-6227/2013)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Beschluss der St. Galler Regierung aufgehoben. Die Exekutive hat einen Taxpunktwert für die Leistungen von Physiotherapeuten festgelegt, obwohl die gesamtschweizerische Grundlage dafür fehlt. (Urteile C-1393/2013 und C-1401/2013)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Prüfwesen» (2013/3). Mit der Übertragung der Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurden die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Im Zuge dieser Änderungen wurde auch das FINMA-Rundschreiben teilrevidiert und einer Anhörung unterzogen. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Abstract
Die Lebensversicherungsgesellschaft Zenith Vie SA erfüllt die aufsichtsrechtlichen Kapitalvorschriften nicht mehr. Daher ordnete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Schutz der Versicherten die Übertragung des gesamten Versichertenbestandes von Zenith auf eine neu gegründete, von privaten Versicherungsgesellschaften getragene Gesellschaft an. Zudem hat die FINMA den Konkurs über Zenith eröffnet, da die Gesellschaft überschuldet ist.
Abstract
Die WEKO schliesst ihre Untersuchung zum Kreditkartenmarkt mit einer einvernehmlichen Regelung ab. Diese sieht eine Senkung der durchschnittlichen Interchange Fee für die Kreditkarten von MasterCard und Visa von heute 0.95% auf 0.44% vor.
Abstract
Bis Ende 2015 werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit mit Mitgliedern von Leitungsorganen der dezentralen Bundesverwaltung sowie Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen eine Karenzfrist vereinbart werden kann, während der sie nach dem Austritt bestimmte Aufgaben nicht übernehmen dürfen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 beschlossen.
Abstract
Der Bundesrat hat die Statutenänderungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Die Änderungen beinhalten eine Bewertungsanpassung der per Januar 2014 eingebrachten Sacheinlagen sowie die Überführung von vereinzelten weiteren Anlagen per Januar 2015.