Quorum für Stadtzürcher Gemeinderatswahlen ist verfassungskonform
BGer – Das gesetzliche Quorum von 5 Prozent der Stimmen zur Berücksichtigung von Parteien bei der Sitzverteilung im Gemeinderat (Parlament) der Stadt Zürich verstösst nicht gegen die Bundesverfassung. Die getroffene Regelung erscheint insgesamt noch als massvoll und die mit dem Quorum verbundene Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit ist sachlich haltbar. (Urteil 1C_369/2014)
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