Jusletter

Quorum für Stadtzürcher Gemeinderatswahlen ist verfassungskonform

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Quorum für Stadtzürcher Gemeinderatswahlen ist verfassungskonform, in: Jusletter 22. Dezember 2014
BGer – Das gesetzliche Quorum von 5 Prozent der Stimmen zur Berücksichtigung von Parteien bei der Sitzverteilung im Gemeinderat (Parlament) der Stadt Zürich verstösst nicht gegen die Bundesverfassung. Die getroffene Regelung erscheint insgesamt noch als massvoll und die mit dem Quorum verbundene Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit ist sachlich haltbar. (Urteil 1C_369/2014)

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