Jusletter

Die Bindung der Krankenkassen an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit

Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 1C_372/2014 und 1C_373/2014 vom 4. September 2014, zur Publikation vorgesehen

  • Autoren/Autorinnen: Markus Schefer / Lukas Schaub
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: Markus Schefer / Lukas Schaub, Die Bindung der Krankenkassen an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit, in: Jusletter 22. Dezember 2014
Das Bundesgericht hat am 4. September 2014 in einer begrüssenswerten Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung entschieden, dass private soziale Krankenkassen bei Interventionen in Abstimmungskämpfe vollumfänglich an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV) gebunden sind. Der Entscheid gibt aber auch Anlass zu Kritik. Das Gericht gesteht den Krankenkassen zu grosse Freiheiten zu, was die Sachlichkeit ihrer Information betrifft. In formeller Hinsicht zwingt das Bundesgericht die Beschwerdeführer, ein nutzloses Rechtsmittel zu ergreifen, und es handhabt das Rügeprinzip unangemessen streng.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt
  • 2. Erwägungen
  • 3. Bemerkungen
  • a) Zur Beschwerdefrist
  • b) Zur amtlichen Publikation des Abstimmungstermins
  • c) Zur Beschwerde an die Kantonsregierung
  • d) Zum strengen Rügeprinzip
  • e) Die Bindung der Krankenkassen an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit
  • f) Interventionsrecht auch wenn die Existenz der Krankenkassen in Frage steht
  • g) Interventionsrecht der Krankenkassen wie ein Privater, falls als Zusatzversicherer erkennbar
  • h) Zum Massstab bezüglich der Sachlichkeit der Information der Krankenkassen
  • i) Korrektur unsachlicher behördlicher Information ist keine Obliegenheit Privater
  • j) Feststellung der Verfassungsverletzung als gebotene Rechtsfolge
  • 4. Fazit

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