Whistleblowing-Datensammlung
BVGer – Die Eidgenössische Finanzkontrolle muss Daten anmelden, die sie aufgrund von Meldungen zu Missständen und illegalem Verhalten innerhalb der Bundesverwaltung sammelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Eidgenössischen Datenschützers gutgeheissen. (Urteil A-788/2014)
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