Zulässige Kürzung der Taggelder
BGer – Die Unfallversicherung darf ihre Taggeldleistungen für Personen kürzen, die beim «Dirt-Biken» eine Verletzung erleiden. Die akrobatischen Sprünge mit dem Fahrrad über künstliche Hügel müssen versicherungsrechtlich als Wagnis gelten. Keine Rolle spielt es dabei, ob der Sport wettkampf- oder nur hobbymässig betrieben wird. (Urteil 8C_762/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare