Keine Einbürgerung wegen ungewöhnlicher Bargeldverschiebungen
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Ausländer- und Asylrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Keine Einbürgerung wegen ungewöhnlicher Bargeldverschiebungen, in: Jusletter 23. Februar 2015
BVGer – Ein tamilisches Ehepaar wird wegen mutmasslicher Terrorfinanzierung nicht eingebürgert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Indizien sprechen dafür, dass das Paar Geldtransfers zugunsten der Organisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) über ihre Firma abgewickelt hat. Das Einbürgerungsgesuch der Tochter ist damit noch nicht entschieden. (Urteil C-4132/2012)
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