Jusletter

BEPS Massnahme 7 («Preventing the artificial Avoidance of PE Status»)

Die vorgeschlagenen Änderungen des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs im Überblick

  • Autor/Autorin: Marc Vogelsang
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht, Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Marc Vogelsang, BEPS Massnahme 7 («Preventing the artificial Avoidance of PE Status»), in: Jusletter 9. März 2015
Die OECD veröffentlichte am 31. Oktober 2014 einen Public Discussion Draft zu BEPS Massnahme 7: «Preventing the artificial Avoidance of PE Status». In diesem Rahmen werden verschiedene Änderungen und Ergänzungen des Betriebsstättenbegriffs im Musterabkommen der OECD resp. der entsprechenden Kommentierung vorgeschlagen, um inskünftig die doppelte Nichtbesteuerung und die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer zu erschweren. Die Tragweite dieser Vorschläge beschränkt sich jedoch nicht auf die reine Missbrauchsbekämpfung. Vielmehr bewirken sie eine Veränderung der steuerlichen Zuteilung der Unternehmensgewinne im internationalen Verhältnis.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Hintergrund
  • II. Vorgeschlagene Änderungen
  • 1. Überblick
  • 2. Künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Kommissionärsstrukturen bzw. ähnliche Strategien (Kapitel A)
  • 2.1. Adressierte Problematik
  • 2.2. Optionen A bis D zu Art. 5 Abs. 5 und 6 OECD-MA
  • 2.2.1. Ausgangspunkt und Übersicht
  • 2.2.2. Element 1 – Alternative Anknüpfung an die Eigentumsübertragung sowie an die Einräumung von Nutzungsrechten an Wirtschaftsgütern des vertretenen Unternehmens
  • 2.2.3. Element 2 – Massgeblichkeit der Frage, auf wessen Rechnung und Risiko Verträge geschlossen werden
  • 2.2.4. Element 3 – Kausaler Beitrag zum Vertragsschluss
  • 2.2.5. Element 4 – Anknüpfung an das Aushandeln von Verträgen
  • 2.3. Vorgeschlagener Wortlaut für Art. 5 Abs. 6 OECD-MA
  • 2.4. Würdigung
  • 3. Künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Ausnahmeregelungen für bestimmte Aktivitäten (Kapitel B)
  • 3.1. Adressierte Problematik
  • 3.2. Option E: Begrenzung der Ausnahme in Art. 5 Abs. 4 OECD-MA auf Vorbereitungs- und Hilfstätigkeiten
  • 3.3. Option F: Streichen der Alternative «delivery» in lit. a und b des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA
  • 3.4. Option G und H: Streichen der Alternativen «purchasing goods or merchandise» in Art. 5 Abs. 4 lit. d OECD-MA resp. vollständige Streichung des Art. 5 Abs. 4 lit. d OECD-MA
  • 3.4.1. Ausgangspunkt
  • 3.4.2. Beispiel 1 – Doppelte Nichtbesteuerung
  • 3.4.3. Beispiel 2 – Gewinnverschiebung in einen steuergünstigen Staat
  • 3.4.4. Beispiel 3 – Einkauf von Gütern und Waren als Vorbereitungs- resp. Hilfstätigkeit
  • 3.4.5. Würdigung
  • 3.5. Optionen I und J: Vermeidung der Fragmentierung von Tätigkeiten zwischen verbundenen Unternehmen
  • 4. Aufteilung von Bau- und Montageverträgen (Splitting-up of contracts, Kapitel C)
  • 4.1. Adressierte Problematik
  • 4.2. Option K: Automatische Hinzurechnung der Tätigkeitsdauer von verbundenen Unternehmen
  • 4.3. Option L: Anwendung einer allgemeinen Missbrauchsklausel («Principal Purposes Test», BEPS Massnahme 6)
  • 5. Versicherungsbetriebsstätten (Kapitel D)
  • 5.1. Adressierte Problematik
  • 5.2. Optionen M und N: Regelung betreffend Versicherungsbetriebsstätte
  • 6. Zusammenspiel mit den Massnahmen betreffend Transfer Pricing (Kapitel E)
  • III. Würdigung der vorgeschlagenen Optionen

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