Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite
Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge auf den 1. Mai 2015 in Kraft zu setzen.
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