Aus dem Bundesgericht
Bergbahnen trifft keine Schuld für Schlittelunfall
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Privatrecht, Schaden. Schadenersatz
Zitiervorschlag: Jurius, Bergbahnen trifft keine Schuld für Schlittelunfall, in: Jusletter 16. März 2015
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Weisse Arena Bergbahnen einer beim Schlitteln verunfallten jungen Frau keine Entschädigung zahlen muss. Das Unternehmen hat die Schlittelbahn und deren Randbereich ausreichend gekennzeichnet und gesichert. (Urteil 4A_489/2014)
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