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Empfangsgebühr: Keine Rückzahlung der Mehrwertsteuer

Jurius
Beitragsarten:

Medienmitteilungen

Rechtsgebiete:

Öffentliche Finanzen, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren

Zitiervorschlag: Jurius, Empfangsgebühr: Keine Rückzahlung der Mehrwertsteuer, in: Jusletter 24. August 2015

Die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Zu diesem Schluss kommt das BAKOM, das gemeinsam mit der ESTV die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils analysiert hat, wonach die Gebührenzahlenden keine Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr bezahlen müssen.


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