Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Staatsanwalt darf nicht über das Pensionsalter hinaus arbeiten
Beitragsarten:
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete:
Staatsorganisation und Behörden
Zitiervorschlag: Jurius, Staatsanwalt darf nicht über das Pensionsalter hinaus arbeiten, in: Jusletter 24. August 2015
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Staatsanwalts des Bundes abgewiesen, der nach dem Erreichen des Pensionsalters noch bis zum Ende seiner Amtsdauer arbeiten wollte. Die Bundesanwaltschaft wollte ihn nicht länger im Amt haben. (Urteil A-2970/2015)
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