Überprüfung von Eintrag in Hooligan-Datenbank
BVGer – Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) muss überprüfen, ob ein Eintrag über einen FC Basel-Fan in der Schweizer Hooligan-Datenbank Hoogan gestrichen werden muss. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Fan hatte ein Stück des Fussballrasens herausgeschnitten und als Souvenir mitgenommen. (Urteil A-2024/2015)
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