Liebe Leserinnen und Leser
Das Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2015 eröffnet der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) bei der Regulierung des Lotterie- und Sportwettmarktes zusätzliche Handlungsspielräume. Sie kann nämlich in Zukunft bei vermuteten Verstössen gegen die Lotteriegesetzgebung aufgrund der konkreten Umstände entscheiden, ob ein Verwaltungsverfahren oder direkt strafrechtliche Schritte eingeleitet werden sollen (siehe auch Anne Benoit / Michel Besson, Nouvelle loi sur les jeux d'argent : où en sommes-nous ?, in: Jusletter 20. April 2015). Patrik Eichenberger und Sascha Giuffredi fassen die Erwägungen des Bundesgerichts zusammen und kommen zum Ergebnis, dass dieses Urteil den Weg für eine zweckmässigere Aufsicht über den Lotterie- und Wettmarkt freimacht.
Damien Oppliger setzt sich mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. April 2015 auseinander. Der Autor zeigt auf, inwieweit das Lugano-Übereinkommen über die Zuständigkeit bei Verbrauchersachen bei einem Rechtsstreit zwischen einem deutschen Kunden und einer Schweizer Bank zum Zuge kommt und dass dies auf grenzüberschreitende Geschäfte erhebliche Auswirkungen haben kann (siehe auch Alexander R. Markus, Die Revision der Europäischen Gerichtsstandsverordnung und das Lugano-Übereinkommen von 2007, in: Jusletter 16. April 2012).
Innerhalb der Schweiz gibt es zu viele kantonal unterschiedliche Vorgehensweisen bei Sicherheitsvorkehrungen während der Vollstreckung von strafrechtlichen Sanktionen bzw. Freiheitsstrafen, findet Laure Panchard. Anhand von aktuellen Beispielen zeigt sie auf, dass die Zuständigkeiten in diesem Bereich den verschiedenen Akteuren klarer zugewiesen werden müssen. Allenfalls wäre auch eine externe Steuerung, wie beispielsweise durch die Conférence latine des Chefs des Départements de justice et police (CLDJP), wünschenswert.
Roland Pfäffli bietet uns eine Besprechung der Neuauflage im Sachenrecht zum Eigentum und Besitz, verfasst von Thomas Sutter-Somm.
Visualisierungen werden im juristischen Umfeld immer wichtiger. Podcasts sind eine wichtige und spannende Form dieser Visualisierung. In Zukunft möchten wir Ihnen deshalb in Jusletter Podcast zur Verfügung stellen. Heute erklärt Mark Alder, worauf es ankommt, damit Ihnen die Zuhörer bei einem juristischen Vortrag an den Lippen hängen.
Unter podcasts.weblaw.ch stellen wir zusätzlich Entscheidbesprechungen, aufgezeichnete Referate etc. als Video- und Podcasts probeweise gratis zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Mit dem Urteil 2C_1086/2013 (zur Publikation vorgesehen) beseitigt das Bundesgericht die bestehenden Unklarheiten betreffend die Aufsichtskompetenzen der Comlot. Diese hat im schweizerischen Lotterie- und Wettmarkt umfassende Aufsichtskompetenz und kann Unterstellungs- bzw. Qualifikationsverfahren durchführen. Die Beschwerde eines Unternehmens, welches Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lotterie «Euro Millions» anbietet, wurde abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hatte erfolglos geltend gemacht, die Comlot habe aufsichtsrechtliche Kompetenz einzig gegenüber den Trägern von Bewilligungen zur Durchführung interkantonaler Lotterien.
Abstract
Der Beitrag stützt sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. April 2015 über die Anwendung der Normen des Lugano-Übereinkommens über die Zuständigkeit bei Verbrauchersachen bei einem Rechtsstreit zwischen einem deutschen Kunden und seiner Schweizer Bank. Der Entscheid zeigt, dass dieses Abkommen eine breite Definition des Verbrauchervertrags enthält, was zu einer extensiven Anwendung seiner Schutznormen führt. Das Urteil bestätigt auch, dass das Lugano-Übereinkommen auf die grenzüberschreitenden Geschäfte der Schweizer Banken mit Kunden, die ihr Domizil in einem Vertragsstaat haben, erhebliche Auswirkungen haben kann.
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich für die Sicherheit während der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in der lateinischen Schweiz. Er befasst sich unter anderem sehr genau mit der Wechselwirkung zwischen den Akteuren, welche von der Sicherheit betroffen sind. Die Autorin wirft verschiedene, mit dieser Wechselwirkung verbundene Fragen auf, welche sie anhand von konkreten und aktuellen Beispielen veranschaulicht. Sie stellt zuerst den rechtlichen Rahmen vor, in welchem sich die Vollstreckung einer Strafe bewegt. Sie ermöglicht so, die Komplexität der Verhältnisse zwischen den verschiedenen Akteuren, vor dem Hintergrund der unterschiedlichen kantonalen Gesetzgebung, aufzuzeigen. (sts)
Abstract
Rund 40 Jahre nach der 1. Auflage ist in der Reihe des Schweizerischen Privatrechts (SPR) die Neuauflage zum Eigentum und Besitz erschienen, verfasst von Professor Dr. Thomas Sutter-Somm. Gegenstand dieses Beitrages bildet die Besprechung dieser Neuerscheinung.
Abstract
Wie muss ein (juristischer) Text gestaltet sein, damit er sich gut vortragen lässt? Und worauf soll man achten, damit sich die Zuhörer später auch an das Gehörte erinnern? Der Jurist und Rhetoriker Mark Alder erklärt in diesem Videocast, worauf es ankommt, damit einem die Zuhörer (auch) bei einem juristischen Vortrag an den Lippen hängen.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht annulliert das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt und bestätigt den ursprünglichen Zuschlagsentscheid für den Bau des interkantonalen Spitals Riviera-Chablais in Rennaz VD an das Generalunternehmen Steiner AG. Es heisst die Beschwerde der Steiner AG gut und tritt auf die Beschwerde eines unterlegenen Offerenten nicht ein. (Urteil 2C_876/2014 und 2C_886/2014)
Abstract
BGer – Ärzte müssen die Behandlung von Patienten nur so weit dokumentieren, wie dies aus medizinischer Sicht notwendig und üblich ist. Besteht aus medizinischen Gründen keine Pflicht zur Dokumentation, darf ihr Fehlen im Haftpflichtprozess gegen den Arzt nicht als Nachweis dafür gelten, dass er die fragliche Behandlung unterlassen hat. (Urteil 4A_137/2015)
Abstract
BGer – Die Asylbewerber in den beiden vom Kanton Aargau gemieteten Wohnhäusern in der Gemeinde Aarburg (AG) müssen nicht ausziehen. Das Bundesgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Aarburg und dem Kanton. (Verfügung 1C_395/2015)
Abstract
BGer – Die Eltern und die Schwester der 2007 bei einem Riverrafting-Unfall verstorbenen Jugendlichen aus dem Kanton Zürich erhalten keine Genugtuung. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Familienangehörigen abgewiesen. (Urteil 2C_1035/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die nachträglichen Beschwerden zur Volksabstimmung von 2014 über die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» in den Hauptpunkten ab. Die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung des bereits abgeschlossenen Abstimmungsverfahrens sind nicht erfüllt, da die Einwände zum Plakat der Schweizerischen Volkspartei («Kosovaren schlitzen Schweizer auf») früher hätten erhoben werden können. (Urteile 1C_63/2015, 1C_109/2015, 1C_237/2015 und 1C_293/2015)
Abstract
BGer – Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau darf den Mail-Verkehr zwischen einer Spitalärztin und einem Hausarzt sichten. Gemäss Bundesgericht besteht ein hinreichender Tatverdacht, dass eine Patientin nicht ausreichend über die Gefährlichkeit einer Blutung in ihrem Kopf informiert worden war. (Urteil 1B_52/2015)
Abstract
BGer – Das Bezirksgericht und nicht das Handelsgericht Zürich wird über die Klage einer deutschen Behörde gegenüber der Privatbank Julius Bär wegen verschwundener DDR-Gelder befinden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Bank abgewiesen. (Urteil 4A_242/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Zollverwaltung gutgeheissen, die von der Stadt Zug und drei Transportunternehmen LSVA-Rückerstattungen von 350'000 Franken zurückfordert. Ursache dafür ist die Länge der Container, in welchen der Müll des Kantons Zug mit Bahn und Lastwagen zu den Verbrennungsanlagen transportiert wird. (Urteile 2C_422/2014 bis 2C_425/2014)
Abstract
BVGer – Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) muss überprüfen, ob ein Eintrag über einen FC Basel-Fan in der Schweizer Hooligan-Datenbank Hoogan gestrichen werden muss. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Fan hatte ein Stück des Fussballrasens herausgeschnitten und als Souvenir mitgenommen. (Urteil A-2024/2015)
Abstract
BVGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds der königlichen Familie aus Bahrain abgewiesen, das die Aufhebung der Beschlagnahme von 2 Millionen Dollar auf Schweizer Bankkonten gefordert hatte. Die Gelder waren im Zusammenhang mit einem internationalen Korruptionsfall eingefroren worden. (Urteil BB.2014.123)
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) wird die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens zwischen Swisscom, SRG und Ringier vertieft prüfen. Swisscom, SRG und Ringier planen Werbeinhalte in Zukunft gemeinsam zu vermarkten. Es bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss im Bereich der Werbevermarktung eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juli 2015 bis und mit 16. August 2015 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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