Schweiz hätte keine Amtshilfe leisten dürfen
BVGer – Die Schweiz hätte Frankreich nicht aufgrund gestohlener UBS-Daten Amtshilfe leisten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Bundesrat will künftig allerdings auch gestohlene Daten zulassen. (Urteil A-6843/2014)
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