Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
In seinem Urteil vom 21. Mai 2015 hat sich das Bundesgericht teilweise gegen die Anerkennung eines kalifornischen Urteils ausgesprochen, welches beiden Partnern eines homosexuellen Paares, die durch Leihmutterschaft zu einem Kind gekommen sind, die Vaterschaft zuteilte. In ihrem Beitrag bieten die Autorinnen eine Analyse dieses Urteils gefolgt von einer Untersuchung der hauptsächlichen Probleme einer solchen Zurückweisung aus staatsrechtlicher (Diskriminierungsverbot, Staatenlosigkeit) und privatrechtlicher Sicht (elterliche Sorge, Kindesverhältnis und persönlicher Verkehr, Entstehung des Kindesverhältnisses). (sts)
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Die Berechtigung der Untersuchungshaft liegt einzig in der Sicherstellung eines ordnungsgemäss verlaufenden Strafverfahrens, d.h. in der Verhinderung einer Flucht oder von Verdunkelungsaktivitäten. Umso bedeutsamer erscheint vor diesem Hintergrund das Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses verlangt, dass über den Freiheitsentzug an sich hinausgehende Restriktionen im Bereich der Haftmodalitäten nur rechtmässig sind, wenn sie sich im Einzelfall als notwendig erweisen, um den genannten öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen. Basierend auf diesem Massstab prüft der Beitrag die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in der Schweiz.
Abstract
Am 1. Mai 2015 ist eine legislative Revision in Kraft getreten, die verschiedene Änderungen für das vereinfachte Verfahren bei Abschluss internationaler Verträge sowie deren Regelung für die vorläufigen Anwendung mit sich brachte. Die Zahl der Verträge mit beschränkter Tragweite, welche durch den Bundesrat alleine abgeschlossen werden können, wurde leicht reduziert und die Parlamentarischen Kommissionen verfügen nunmehr über ein Vetorecht, welches ihnen ermöglicht, die vorläufige Anwendung eines Abkommens zu verhindern. Diese Reform stellt die letzte Folge einer fortschreitenden Entwicklung der Mitwirkungsrechte des Volkes und dessen Vertreter bei der Ausübung der Aussenpolitik dar. (sts)
Abstract
Mit einem Handkommentar zum Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) erweitert der Stämpfli Verlag sein Programm um ein hilfreiches Arbeitsinstrument für Anwaltskanzleien und Verwaltung. Der Kommentar überzeugt mit seiner kurzen und präzisen Darstellung des Datenschutzrechts und liefert zugleich zahlreiche Beispiele, welche die Anwendung auf neue Sachverhalte erleichtern.
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BGer – Ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau kann genetisch nicht verwandte Kinder, welche in den USA von einer Leihmutter ausgetragen wurden, im schweizerischen Personenstandsregister nicht als seine Kinder eintragen lassen. (Urteil 5A_443/2014)
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BGer – Die Versandapotheke Zur Rose AG verstösst beim Handel mit rezeptfreien Medikamenten der Kategorien C und D, für die keine ärztliche Verschreibung vorliegt, gegen das Heilmittelrecht des Bundes. Das Bundesgericht heisst die Beschwerden von Swissmedic und PharmaSuisse gut. (Urteil 2C_853/2014 und 2C_934/2014)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Kanton Bern einen Tarmed-Taxpunktwert von 0.86 Franken festgelegt und den in dieser Sache gefällten Beschluss des Berner Regierungsrats aufgehoben. Der Punktwert gilt ab dem 1. Januar 2010 für alle öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler und Institutionen. (Urteil C-2380/2012)
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BVGer – Die Schweiz hätte Frankreich nicht aufgrund gestohlener UBS-Daten Amtshilfe leisten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Bundesrat will künftig allerdings auch gestohlene Daten zulassen. (Urteil A-6843/2014)
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Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 2. Oktober 2015 eine Weisung erlassen, die verhindert, dass die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge auf Schweizer Strassen gelangen. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter. Das vorläufige Zulassungsverbot betrifft nur Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Es gilt ab Montag, 5. Oktober 2015.
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Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung von Eduardo Li an die USA bewilligt. Der costa-ricanische Staatsangehörige kann den Auslieferungsentscheid des BJ innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten.
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Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Oktober 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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