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Liebe Leserinnen und Leser

Mit der delikaten Angelegenheit der Anerkennung der Vaterschaft zu beiden Partnern eines homosexuellen Paares befassen sich Véronique Boillet und Estelle de Luze anhand des jüngst ergangenen Urteils des Bundesgerichts vom 21. Mai 2015. In seinem Entscheid kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Anerkennung des in Kalifornien ausgesprochenen Vaterschaftsurteils mit dem schweizerischen Ordre public offensichtlich unvereinbar ist. Die Autorinnen vertreten die Auffassung, dass bei einem solchen Entscheid nicht nur die genetische, sondern auch die soziale und emotionale Bindung des Kindes an einen Elternteil berücksichtigt werden müsste.
 
Rund 1‘900 Personen waren Ende 2014 in der Schweiz in Untersuchungshaft. All diese Menschen sind als Nichtverurteilte gemäss dem Unschuldsgrundsatz als Unschuldige zu behandeln. Dennoch bezeichnen Vollzugspraktiker die Untersuchungshaft in der Schweiz unisono als die «härteste» Form des Freiheitsentzugs. Jörg Künzli, Nula Frei und Maria Schultheiss untersuchen die rechtlichen Defizite in verschiedenen Untersuchungsgefängnissen und was zu diesen Mängeln führte. Sie zeigen auf, dass auch in bestehenden, teils älteren Gefängnisanlagen praxistaugliche Lösungen entwickelt werden könnten, die den menschenrechtlichen Vorgaben weitgehend entsprechen.
 
Guillaume Lammers widmet sich der legislativen Gesetzesrevision vom 26. September 2014, insbesondere der Änderung des vereinfachten Verfahrens bei Abschluss internationaler Verträge. Er begrüsst, dass die Parlamentarischen Kommissionen nun über ein Vetorecht verfügen, welches ihnen ermöglicht, die vorläufige Anwendung eines Abkommens zu verhindern und sieht darin eine bedeutende Zunahme von Kompetenzen der Bundesversammlung im Rahmen der Aussenpolitik.
 
Schliesslich bietet uns Melanie Studer eine Besprechung des neuen Handkommentars zum Datenschutzgesetz des Bundes (DSG), herausgegeben von Bruno Baeriswyl und Kurt Pärli.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Wissenschaftliche Beiträge
Véronique Boillet
Estelle de Luze
Abstract

In seinem Urteil vom 21. Mai 2015 hat sich das Bundesgericht teilweise gegen die Anerkennung eines kalifornischen Urteils ausgesprochen, welches beiden Partnern eines homosexuellen Paares, die durch Leihmutterschaft zu einem Kind gekommen sind, die Vaterschaft zuteilte. In ihrem Beitrag bieten die Autorinnen eine Analyse dieses Urteils gefolgt von einer Untersuchung der hauptsächlichen Probleme einer solchen Zurückweisung aus staatsrechtlicher (Diskriminierungsverbot, Staatenlosigkeit) und privatrechtlicher Sicht (elterliche Sorge, Kindesverhältnis und persönlicher Verkehr, Entstehung des Kindesverhältnisses). (sts)

Beiträge
Jörg Künzli
Nula Frei
Nula Frei
Maria Schultheiss
Abstract

Die Berechtigung der Untersuchungshaft liegt einzig in der Sicherstellung eines ordnungsgemäss verlaufenden Strafverfahrens, d.h. in der Verhinderung einer Flucht oder von Verdunkelungsaktivitäten. Umso bedeutsamer erscheint vor diesem Hintergrund das Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses verlangt, dass über den Freiheitsentzug an sich hinausgehende Restriktionen im Bereich der Haftmodalitäten nur rechtmässig sind, wenn sie sich im Einzelfall als notwendig erweisen, um den genannten öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen. Basierend auf diesem Massstab prüft der Beitrag die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in der Schweiz.

Guillaume Lammers
Guillaume Lammers
Abstract

Am 1. Mai 2015 ist eine legislative Revision in Kraft getreten, die verschiedene Änderungen für das vereinfachte Verfahren bei Abschluss internationaler Verträge sowie deren Regelung für die vorläufigen Anwendung mit sich brachte. Die Zahl der Verträge mit beschränkter Tragweite, welche durch den Bundesrat alleine abgeschlossen werden können, wurde leicht reduziert und die Parlamentarischen Kommissionen verfügen nunmehr über ein Vetorecht, welches ihnen ermöglicht, die vorläufige Anwendung eines Abkommens zu verhindern. Diese Reform stellt die letzte Folge einer fortschreitenden Entwicklung der Mitwirkungsrechte des Volkes und dessen Vertreter bei der Ausübung der Aussenpolitik dar. (sts)

Rezension
Melanie Studer
Melanie Studer
Abstract

Mit einem Handkommentar zum Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) erweitert der Stämpfli Verlag sein Programm um ein hilfreiches Arbeitsinstrument für Anwaltskanzleien und Verwaltung. Der Kommentar überzeugt mit seiner kurzen und präzisen Darstellung des Datenschutzrechts und liefert zugleich zahlreiche Beispiele, welche die Anwendung auf neue Sachverhalte erleichtern.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau kann genetisch nicht verwandte Kinder, welche in den USA von einer Leihmutter ausgetragen wurden, im schweizerischen Personenstandsregister nicht als seine Kinder eintragen lassen. (Urteil 5A_443/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Die Versandapotheke Zur Rose AG verstösst beim Handel mit rezeptfreien Medikamenten der Kategorien C und D, für die keine ärztliche Verschreibung vorliegt, gegen das Heilmittelrecht des Bundes. Das Bundesgericht heisst die Beschwerden von Swissmedic und PharmaSuisse gut. (Urteil 2C_853/2014 und 2C_934/2014)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Kanton Bern einen Tarmed-Taxpunktwert von 0.86 Franken festgelegt und den in dieser Sache gefällten Beschluss des Berner Regierungsrats aufgehoben. Der Punktwert gilt ab dem 1. Januar 2010 für alle öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler und Institutionen. (Urteil C-2380/2012)

Jurius
Abstract

BVGer – Die Schweiz hätte Frankreich nicht aufgrund gestohlener UBS-Daten Amtshilfe leisten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Bundesrat will künftig allerdings auch gestohlene Daten zulassen. (Urteil A-6843/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 2. Oktober 2015 eine Weisung erlassen, die verhindert, dass die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge auf Schweizer Strassen gelangen. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter. Das vorläufige Zulassungsverbot betrifft nur Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Es gilt ab Montag, 5. Oktober 2015.

Jurius
Abstract

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung von Eduardo Li an die USA bewilligt. Der costa-ricanische Staatsangehörige kann den Auslieferungsentscheid des BJ innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Oktober 2015 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.