Liebe Leserinnen und Leser
Darf man einen Falschparker abschleppen lassen? Diese Frage bejahen noch alle – damit findet die Einigkeit aber auch schon ein Ende. Der zugeparkte Parkplatz steckt voller juristischer Fallstricke und ungelöster Fragen: Wie schnell muss man vorgehen? Muss man den Falschparker vorgängig konsultieren? Wie verhält es sich, wenn man zwar parken darf, aber die erlaubte Parkdauer überschreitet? Arnold Rusch und Philipp Klaus richten den Fokus auf die Handlungsoptionen des betroffenen Parkplatzbesitzers und widmen sich vertieft den Voraussetzungen des Selbsthilferechts und des gerichtlichen Verbots.
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies grundsätzlich für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Im Rahmen des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verkehrssicherheitspakets «Via Sicura» wurden neu Raserdelikte eingeführt. Timothée Bauer und Federico Abrar kritisieren, dass diese Tatbestände die Unschuldsvermutung ignorieren und bezweifeln, dass diese Art. 6 Abs. 2 EMRK standhalten.
Als Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung) werden Formen der Finanzierung mit Hilfe einer Vielzahl von Investoren bezeichnet. Dabei setzen die einzelnen Investoren häufig jeweils vergleichsweise geringe Beträge ein. Jana Essebier und Rolf Auf der Maur untersuchen, inwieweit die Bedürfnisse des Crowdfunding-Marktes durch die Anpassung bestehender Normen der aktuellen Finanzmarktrevision gestillt werden können (siehe auch Peter V. Kunz, Crowdfunding, in: Jusletter 25. August 2014). Eine generelle Befreiung des Crowdfunding von den Bestimmungen der Finanzmarktgesetze ist vor dem Hintergrund des Anlegerschutzes nicht angebracht. Im Gegenteil könnte ein Mindestmass an Anlegerschutz auch dazu beitragen, dass die Akzeptanz dieser Form der Finanzierung weiter steigt.
Wir freuen uns ganz besonders, Frau Sandra Husi-Stämpfli im Redaktions-Team von Jusletter begrüssen zu dürfen. Sie wird die Fachredaktion im Datenschutz übernehmen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der zugeparkte Parkplatz ist ein Ärgernis. Darf man das Fahrzeug abschleppen lassen? Oder kann man den Fahrer anzeigen? Es mag sich dabei um ein alltägliches Szenario handeln, doch ist die rechtliche Lösung dazu vielschichtig und komplex. Nachfolgend analysieren die Autoren verschiedene Konstellationen des zugeparkten Parkplatzes und zeigen die dazu passende rechtliche Lösung. Ziel dieser Überlegungen ist eine umfassende Darstellung der Problematik als Hilfestellung für ratsuchende Juristen und interessierte Laien.
Abstract
Am 1. Januar 2013 ist das Verkehrssicherheitspaket Via Sicura in Kraft getreten. Es ist vor allem das Raserdelikt (Artikel 90 Abs. 3 und 4 SVG), welches Schlagzeilen macht. Der Beitrag präsentiert fünf Probleme, welche durch diesen neuen Straftatbestand aufgeworfen werden und setzt die Antworten ins Lichte der Lehre und Rechtsprechung. Die Analyse betrachtet die Möglichkeiten, die sich dem Praktiker bieten, eine effiziente Verteidigung gegen das vom Gesetzgeber unerbittliche System zu ergreifen. Zudem wird der Vorschlag eines praktikableren Systems als gegensätzlich dargestellt. (sts)
Abstract
Die geltende Rechtsordnung in der Schweiz steht einer positiven Entwicklung des Crowdfunding Markts entgegen. Die aktuelle Revision der Finanzmarktgesetze sollte genutzt werden, um mit einer angemessenen Regulierung den Bedürfnissen der Schweiz als Crowdfunding Standort Rechnung zu tragen. Dabei sollten insbesondere massgeschneiderte Ausnahme- und De-Minimis-Regeln sowie Abstufungen der Regulierungen in Betracht gezogen werden. Andernfalls werden innovative Vorhaben zunehmend über Plattformen im Ausland finanziert oder wandern gar ganz dahin aus.
Abstract
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf Frankreich auf dem Weg der Amtshilfe in Steuersachen Informationen zu den Schweizer Bankkonten eines französischen Ehepaars mit Schweizer Steuerdomizil liefern. Das Bankgeheimnis steht der Amtshilfe nicht entgegen, welche auch die Übermittlung von Dokumenten zu Transaktionen über die fraglichen Konten unter Nennung der daran beteiligten Drittpersonen umfasst. (Urteil 2C_1174/2014)
Abstract
BGer – Eine Beamtin der Polizei Lausanne-West (POL) wird definitiv bedingt für 7 Tage suspendiert. Das Bundesgericht bestätigt diese Verurteilung, welche ausgesprochen worden war, weil die Beamtin einer Frau zweimal ins Gesicht geschlagen hatte. (Urteil 6B_579/2015) (sts)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil A-6843/2014 vom 15. September 2015 entschieden, dass auf ein Amtshilfegesuch, das auf gestohlenen Daten basiert, nicht eingetreten werden darf. Das Ersuchen der französischen Direction générale des finances publiques vom 23. Dezember 2013 beruhte auf einer Liste potentieller französischer Steuerpflichtiger, die von einem Datendiebstahl durch Angestellte der betroffenen Bank stammte. (Urteil A-6843/2014)
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob es zwischen verschiedenen Banken zu unzulässigen Absprachen beim Handel mit Edelmetallen gekommen ist.
Abstract
Da PostFinance neu als systemrelevante Bank gilt, müssen Banken und Effektenhändler ihre Positionen gegenüber PostFinance entsprechend behandeln. Die dafür anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften sind per 31. Dezember 2015 einzuhalten.
Abstract
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Herbstsession 2015 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
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