Electricité, fiscalité et privilèges découlant du droit diplomatique
Philippe Ehrenström
Beitragsarten:
Beiträge
Rechtsgebiete:
Energie- und Umweltrecht, Steuerrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
Zitiervorschlag: Philippe Ehrenström, Electricité, fiscalité et privilèges découlant du droit diplomatique, in: Jusletter 30. November 2015
Die «Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen» im Sinne des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) können im Steuerrecht als Steuern oder Kausalabgaben qualifiziert werden. Im ersten Fall sind die Steuervergünstigten aus dem Wiener Übereinkommen davon befreit, im zweiten Fall nicht. Die ganze Schwierigkeit besteht darin, im Einzelfall jede dieser Abgaben und Leistungen zu qualifizieren. (sts)
Inhaltsverzeichnis
I. Introduction
II. Le droit des immunités et privilèges
III. Les bénéficiaires de privilèges en matière fiscale sous l’angle de la LEH
IV. Le régime de la CVRD
V. Les redevances et prestations fournies aux collectivités publiques (LApEl) en général
VI. Les redevances et prestations fournies aux collectivités publiques (LApEl) : appréciation
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