Medienfreiheit ohne Recht beschnitten
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden zweier Zürcher Journalisten gutgeheissen, die sich gegen Auflagen des Einzelrichters hinsichtlich ihrer Gerichtsberichterstattung im Fall des Kristallnacht-Tweets gewehrt haben. Den Gerichtsberichterstattern wurde unter Androhung einer Busse verboten, Namen, Alter, die Adresse des Internetblogs und weitere Angaben zu publizieren. (Urteil 1B_169/2015 und 1B_177/2015)
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