Unternehmensinterne Transfers in der EU
Eine neue Form der Mobilität für Drittstaatsangehörige
Im Jahr 2014 hat die Europäische Union (EU) eine neue Richtlinie zur Erleichterung unternehmensinterner Transfers von Arbeitnehmern aus Drittstaaten erlassen. Diese muss bis Ende 2016 von den Mitgliedstaaten in ihr Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie richtet eine temporäre, innereuropäische Mobilität für transferierte Drittstaatsangehörige ein und soll die EU international wettbewerbsfähiger machen. Der Beitrag erläutert den Regelungsgehalt und die Tragweite der Richtlinie im Kontext des europäischen Migrationsrechts und stellt die Frage, ob und wieweit sich die Schweiz von diesem Instrument inspirieren lassen könnte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Hintergrund
- 1. Politische Entwicklung
- 2. Sekundärrechtsakte im Bereich der legalen Migration von Drittstaatsangehörigen
- III. Struktur und Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie
- IV. Zulassungsbedingungen und Ablehnungsgründe
- V. Verfahren
- VI. Rechtsstatus und Mobilität unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer
- VII. Mehrwert der Richtlinie
- VIII. Rechtslage in der Schweiz
- IX. Fazit
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