Jusletter

Weko-Verfügung zur Amag-Preisabsprache ist nichtig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Weko-Verfügung zur Amag-Preisabsprache ist nichtig, in: Jusletter 2. Mai 2016
BVGer – Die Verfügung der Wettbewerbskommission (WEKO), mit der eine einvernehmliche Regelung mit der Volkswagen-Importeurin Amag genehmigt wurde, ist nichtig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Verfügung ist Teil des Verfahrens zu den Preisabsprachen von VW-Markenhändlern. (Urteil B-5290/2014, B-5293/2014, B-5294/2014 und B-5332/2014)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.