Beschränkung von Zweitwohnungen
BGer – Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden von Helvetia Nostra betreffend Bauprojekte im Walliser Ferienort Ovronnaz gut. Mit Blick auf einen möglichen Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsbeschränkung muss vertieft abgeklärt werden, ob für die insgesamt 44 als Erstdomizil bewilligten Wohnungen in Ovronnaz mit seinen rund 700 festen Einwohnern eine entsprechende Nachfrage besteht. Eine dritte Beschwerde von Helvetia Nostra betreffend ein Einfamilienhaus im gleichen Gebiet weist das Bundesgericht ab. (Urteil 1C_158/2015, 1C_159/2015 und 1C_160/2015)
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