Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
In der Lehre ist die Rechtslage umstritten, wenn die zwischen dem Baurechtsberechtigten und dem Mieter vereinbarte Mietdauer über den Zeitpunkt des Ablaufs des Baurechts fortdauert. Dem Bundesgericht bot sich nun erstmals die Gelegenheit zur Beurteilung dieser umstrittenen Rechtslage. Nachfolgend soll nach einem kurzen Überblick über die verschiedenen Lehrmeinungen der Entscheid des Bundesgerichts diskutiert werden.
Abstract
Die Begrenzung des Fahrkostenabzugs gemäss FABI ist einfach zu handhaben, wenn Arbeitnehmer ihre Fahrkosten selber bezahlen oder wenn der Arbeitgeber solche Fahrkosten in Geldform vergütet. Als ausgesprochen dornenvoll entpuppt sich diese Fahrkostenbegrenzung aber bei Angestellten mit Geschäftsfahrzeugen. Der Beitrag zeigt die Probleme auf und liefert möglichst einfache Lösungsansätze für die praktische Handhabung, einerseits für die Arbeitgeber (Lohnausweis), andererseits für die Steuerpflichtigen. Die beste Lösung wäre freilich die Abschaffung dieser Fahrkostenbegrenzung.
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Der Beitrag befasst sich mit einem Teilaspekt des automatischen Informationsaustausches (AIA). Konkret geht es in einem ersten Teil um die Frage, wann ein Kontoinhaber/eine Kontoinhaberin in einem bestimmten Staat als «ansässig» im Sinne des AIA gilt und damit eine der Voraussetzungen für die automatische Informationsweiterleitung betreffend Finanzkontendaten erfüllt. In einem zweiten Teil der Abhandlung wird der Frage nachgegangen, wann (meldende) Finanzinstitute gemäss AIA-Regelwerk als «ansässig» gelten. Beide Themen werden im Lichte des OECD-Regelwerkes zum AIA sowie der geplanten schweizerischen AIA-Gesetzgebung beleuchtet.
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Bekanntlich verfügt die Schweiz nach Massgabe des World Energy Council dank Wasserkraft und Kernenergie aktuell über die umwelt- und klimafreundlichste Stromversorgung der Welt: Diese ist zudem unbestrittenermassen bezahlbar, sicher und zuverlässig; für die andernfalls bedrohte Wirtschaft unseres Landes somit von grösster Bedeutung. Warum bestehen immer noch Tendenzen, diese Werte abzuschaffen? Die Ursachen führen in die frühe Vergangenheit zurück. Fukushima. Jede gesetzgeberische Tätigkeit darf aber niemals auf dem Weg der Aushebelung der Volksrechte führen. Diese Analyse soll einen Beitrag zur Entschlüsselung dieser Problematik leisten.
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BGer – Der Architekt Vincent Mangeat hat sich vor Bundesgericht vergeblich gegen eine äusserliche Veränderung an einer Villa in Givrins (VD) gewehrt, die er selbst entworfen hatte. (Urteil 4A_675/2015)
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BGer – Beim Freispruch eines Beschuldigten müssen die Strafbehörden grundsätzlich auch für den Schaden aufkommen, den die betroffene Person aus dem Verlust der Arbeitsstelle als Folge des geführten Strafverfahrens erlitten hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Entlassung tatsächlich von den Strafbehörden zu verantworten ist. (Urteil 6B_1061/2014)
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BGer – Die Rothschild Bank zahlte einem ehemaligen Mitarbeiter nach dessen Abgang zu Recht keinen Bonus aus, wie das Bundesgericht entschieden hat. Der Betroffene verdiente in seinem letzten Arbeitsjahr nämlich so viel, dass die Bonuszahlung gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht mehr als fixer Lohnbestandteil geschuldet war. (Urteil 4A_565/2015)
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BGer – Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden von Helvetia Nostra betreffend Bauprojekte im Walliser Ferienort Ovronnaz gut. Mit Blick auf einen möglichen Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsbeschränkung muss vertieft abgeklärt werden, ob für die insgesamt 44 als Erstdomizil bewilligten Wohnungen in Ovronnaz mit seinen rund 700 festen Einwohnern eine entsprechende Nachfrage besteht. Eine dritte Beschwerde von Helvetia Nostra betreffend ein Einfamilienhaus im gleichen Gebiet weist das Bundesgericht ab. (Urteil 1C_158/2015, 1C_159/2015 und 1C_160/2015)
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März 2016 bis und mit 16. April 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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