| Antonio Rigozzi |
| Universität Neuenburg Redaktor Jusletter Sportrecht |
Abstract
Der Beitrag präsentiert die neusten Entwicklungen bei der Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen, insbesondere die spezifischen Vergehen dieser Art des Betrugs. Dazu stellt der Beitrag in einem ersten Schritt die anwendbaren internationalen Rechtsinstrumente vor (einschliesslich der Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und organisierte Kriminalität sowie des Übereinkommens des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben). In einem zweiten Schritt werden die Gesetze von 24 Ländern kurz zusammengefasst und vorgestellt – darunter auch die Schweiz – welche vor kurzem einen solchen Straftatbestand eingeführt haben. (sts)
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Manipulationen von Sportwettkämpfen stellen neben Doping die grösste Bedrohung im Sport dar. Diese Manipulationen sind am häufigsten mit Sportwetten verbunden. Nun haben sich diese mit dem Aufkommen des Internets explosionsartig entwickelt. Wir können – egal wann und egal wo – nicht nur auf die endgültigen Ergebnisse wetten, sondern auch auf Spielelemente (Ecke, gelbe Karte etc.). Dieser Markt erweckte das Interesse der organisierten Kriminalität, welche darin eine Möglichkeit sah, erhebliche Gewinne zu realisieren, indem sie die Wettkämpfe manipulierten. Die Sportkreise und die öffentlichen Behörden haben gegen diese Missstände reagiert, aber die Bekämpfung ist ausserordentlich schwierig. (sts)
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Wettkampfmanipulationen haben sich in den vergangenen Jahren zu einer riesigen Gefahr für den Sport entwickelt. Sie stellen neben Doping die grösste Bedrohung für den Sport dar und schaden seinem Ansehen dadurch, dass sie die Unvorhersehbarkeit sportlicher Wettkämpfe aufheben und im Widerspruch zu den grundlegenden Werten des Sports wie Fairness und Respekt stehen. Damit greifen sie den Sport in seinem Fundament an. Die Autoren erörtern die aktuelle Gesetzgebung zur Bekämpfung dieses Übels und stellt die im Rahmen des Entwurfs zum Bundesgesetz über Geldspiele vorgesehenen künftigen Massnahmen vor.
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Während seit Anfang des Jahres 2016 die Spielmanipulations-Skandale immer wieder für Schlagzeilen sorgen, intensiviert sich der Kampf gegen die Manipulation von Sportwettkämpfen hinter den Kulissen, insbesondere in der Schweiz mit der Annahme von neuen Massnahmen im Entwurf des Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken. Neben der Einführung neuer strafrechtlicher Bestimmungen betreffend die Manipulation von Sportwettkämpfen soll eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren zu konkreten Lösungen führen und helfen, diese Plage vorzubeugen und einzudämmen. (sts)
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Schrittweise entwickelt sich die Mediation und nimmt einen immer wichtigeren Platz bei der Konfliktlösung ein. Nachdem die Vor- und Nachteile der verschiedenen Konfliktlösungsmethoden des Internationalen Sportgerichtshofs hervorgehoben wurden, macht der Autor einige Überlegungen über die Interaktion zwischen Schlichtung und Mediation. (sts)
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Dieser Beitrag untersucht den einzigartigen dreistufigen Ansatz der Fédération Internationale de Volleyball (FIVB), finanzielle Streitigkeiten zu lösen. Er beschreibt wie sich dieser Ansatz ausgehend vom bisherigen Ansatz der FIVB zur Streitbeilegung entwickelte und untersucht dann die Feinheiten jeder Stufe des Systems. (sts)
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Im Herbst 2015 reichte die FIFPro bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das Transfersystem der FIFA ein. Dabei wird u.a. kritisiert, dass Berufsspieler bei der einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrages nicht die gleichen Rechte haben wie «gewöhnliche» Arbeitnehmer anderer Branchen. Vorliegend interessiert die Frage, ob aus Sicht des Schweizerischen Arbeitsrechts das FIFA-Transfersystem den gesetzlichen (zwingenden) Bestimmungen zum Arbeitsvertrag betreffend einseitige und vorzeitige Kündigung des Arbeitsvertrages standhält. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Art. 337d OR zum Schutz des Arbeitnehmers zwingendes Recht darstellt.
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BGer – Ein Fahrzeugführer der mit fast 180 km/h durch das Zentrum von Lausanne gefahren ist, bevor er gegen ein Polizeiauto prallte, bekam 35 Monate Gefängnis, davon 24 Monate auf Bewährung. Das Bundesgericht bestätigte seine Verurteilung. (Urteil 6B_876/2015) (sts)
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BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Auslieferung des im vergangenen Jahr in der Schweiz verhafteten nicaraguanischen FIFA-Funktionärs Julio Rocha an die USA. Es weist seine Beschwerde ab, mit der er verlangt hatte, nicht an die USA, sondern an Nicaragua ausgeliefert zu werden. (Urteil 1C_143/2016)
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BGer – Die Inhaftierung einer Person in einem Dublin-Verfahren darf nicht allein deshalb angeordnet werden, weil der oder die Betroffene bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt hat. Die erstmalige richterliche Prüfung einer Dublin-Haft muss zudem so rasch wie möglich erfolgen, wobei als Richtschnur eine Dauer von 96 Stunden gilt. (Urteil 2C_207/2016)
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BGer – Wird bei einer Person, die 60% arbeitet, eine Erwerbsinvalidität in gleicher Höhe festgestellt, erhält sie keine ganze Invalidenrente. Dies hat das Bundesgericht in einem Leitentscheid entschieden. Es ändert damit die Rechtsprechung bei Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit keinen Aufgaben wie der Kinderbetreuung nachgehen. (Urteil 9C_178/2015)
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BGer – Präzise Zahlenangaben zu gewissen Bereichen muss der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) trotz des bei der Bundesverwaltung geltenden Öffentlichkeitsprinzips nicht bekannt geben. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden. (Urteil 1C_122/2015)
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BGer – Obwohl das ehemalige Altersheim in der Gemeinde Fischbach (LU) seit über 15 Jahren nicht mehr als solches genutzt wurde und ausserhalb der Bauzone liegt, darf es in eine Unterkunft für Asylbewerber umfunktioniert werden. (Urteil 1C_168/2015 und 1C_178/2015)
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BGer – Die Pflicht zur Übernahme der Kosten einer Fruchtbarkeitsbehandlung endet für die obligatorische Krankenpflegegrundversicherung nicht bei einer festen Altersobergrenze der betroffenen Frau. (Urteil 9C_435/2015)
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BVGer – Für eine lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung müssen SBB-Angestellte mindestens sechs Monate eines Jahres gearbeitet haben. Das gilt auch für Frauen, die im Mutterschaftsurlaub waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung für zulässig erklärt. (Urteil A-6157/2014)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schuhdesigners Christian Louboutin abgewiesen. Der Franzose wollte die von ihm kreierten Frauenschuhe mit roter Sohle in der Schweiz als Marke eintragen lassen. (Urteil B-6219/2013)
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