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Liebe Leserinnen und Leser

In seinem kürzlich ergangenen Leitentscheid urteilte das Bundesgericht, dass eine Streitverkündungsklage mit dem Zulassungsantrag beziffert werden muss. Im Weiteren qualifizierte es die Klage – entgegen der herrschenden Lehre – nicht als (suspensiv) bedingt. Melanie Lehmann kommt zum Schluss, dass eine Bezifferung der Streitverkündungsklage im Zeitpunkt ihrer Erhebung unmöglich ist, da der geltend gemachte Anspruch im Streitverkündungsprozess vom Ausgang des Hauptprozesses abhängig und die exakte Höhe des Anspruchs erst mit dem Entscheid in der Hauptsache bestimmbar ist. Bezüglich der Rechtsnatur der Klage stimmt sie dem Bundesgericht zu.
 
Ist die Randdatenerhebung im Strafprozessrecht auch bei Dritten möglich? Und wie ist die Einwilligung der betroffenen Person in die Erhebung zu würdigen? Susanna Moor und Rafael Studer widmen sich dem aktuellsten Urteil des Bundesgerichts zur Randdatenerhebung betreffend der Überwachung eines Mobiltelefon-Anschlusses. Sie vertreten die Meinung, dass eine Erhebung von Randdaten mit Einwilligung keine geheime Überwachungsmassnahme darstellt, sondern als Edition betrachtet werden sollte, so dass die richterliche Genehmigung entfiele.
 
Eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes sprach sich im Mai 2014 für die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» aus, wodurch die BV um den Art. 123c erweitert wurde. Mit dem Anliegen, Kinder besser vor Sexualstraftätern zu schützen, griff die Initiative eine aktuelle und auf gesellschaftlicher Ebene sehr emotional diskutierte Thematik auf. Daniel Jositsch und Luca Baici betrachten den Umsetzungsvorschlag des Bundesrats zur Pädophilen-Initiative vom 13. Mai 2015 und stellen Überlegungen an, ob der Gesetzgeber nicht auf eine detaillierte Umsetzungsgesetzgebung verzichten und Art. 123c BV als direkt anwendbar erklären sollte, so dass die Verfassungsbestimmung unmittelbar in der Praxis zur Anwendung gelangt.
 
Unter dem Titel «Schicke Alternative – In Graubünden entstehen kleine Fertighäuser, die nicht unter das Zweitwohnungsgesetz fallen» berichtete die Zeitung Schweiz am Sonntag über sogenannte Mobilheime, die mittels spezieller Verankerung in den Boden geschraubt werden und «innert vernünftiger Zeit» wieder aus der Verankerung gelöst werden können. Die Zeitung zitiert den Chef des Bündner Amts für Raumentwicklung mit der Auffassung, dass solche Wohnungen nicht unter das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) fielen. Doch ist dem tatsächlich so? Jonas Alig geht dieser Frage nach. Im Übrigen bemängelt er, dass das ZWG den Begriff «Wohnung» in unübersichtlich viele Subkategorien unterteilt und bietet einen klaren Überblick dazu (siehe auch David Equey, Résidences secondaires : de l’Initiative « Weber » à la législation et à la réglementation d’application, in: Jusletter 8. Februar 2016).
 
Nach Art. 5 Abs. 1 KG sind nur solche Wettbewerbsabreden zu beanstanden, die mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bewirken. Blaise Carron und Patrick L. Krauskopf halten dafür, dass ein Verbot nach Art. 5 KG in jedem Fall eine entsprechende Marktwirkung voraussetzt. Ein Teilkartellverbot, d.h. ein Abstellen auf eine blosse «qualitative Erheblichkeit», sei dem Schweizer Kartellgesetz dagegen fremd.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken (Bank-AGB) stellen das vertragliche Grundgerüst der Bankbeziehungen dar. Gleichzeitig verändern sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts stetig. Bei welchen Klauseln von Bank-AGB ein Handlungsbedarf besteht, auch in Anbetracht der Rechtsfolgen, die «lückenhafte» oder «rechtswidrige» Bank-AGB nach sich ziehen können, zeigt Jean-Marc Schaller auf (hören Sie dazu ausserdem Harald Bärtschi, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken: Retter in der Not? (Podcast), in: Jusletter 12. Oktober 2015 und Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht).

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Melanie Huber-Lehmann
Melanie Huber-Lehmann
Abstract

Die Streitverkündungsklage ist gemäss einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts zu beziffern. Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass aufgrund des Zwecks der Bezifferung auf eine solche bei der Streitverkündungsklage verzichtet werden könnte. Die Streitverkündungsklage sei aber weder als Stufenklage noch als unbezifferte Forderungsklage im engeren Sinne gemäss Art. 85 ZPO zu qualifizieren. Auch die Rechtsnatur der Streitverkündungsklage rechtfertige keine Ausnahme. Der Beitrag zeigt demgegenüber, dass aus guten Gründen auf eine Bezifferung verzichtet werden könnte.

Susanna Moor
Susanna Moor
Rafael Studer
Rafael Studer
Abstract

Die Analyse des Urteil des Bundesgerichts 1B_256/2015 vom 4. November 2015 ergibt, dass die Einschränkung gemäss Art. 270 Bst. b StPO im Fall der Einwilligung der betroffenen Drittperson einer Randdatenerhebung nicht entgegensteht. Aber auch ohne Zustimmung steht Art. 270 Bst. b StPO einer Erhebung bei Dritten nicht grundsätzlich entgegen, sondern findet nur sinngemässe Anwendung. Schliesslich wird im Artikel die These entwickelt, dass eine Erhebung von Randdaten mit Einwilligung keine geheime Überwachungsmassnahme darstellt. Sie sollte als Edition betrachtet werden, womit das Erfordernis der richterlichen Genehmigung entfiele.

Beiträge
Daniel Jositsch
Daniel Jositsch
Luca Baici
Luca Baici
Abstract

Eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes sprach sich im Mai 2014 für die Annahme der Pädophilen-Initiative aus, wodurch die BV um den Art. 123c erweitert wurde. Dessen Umsetzung auf Gesetzesstufe erweist sich jedoch als problematisch, weil der undifferenzierte Wortlaut die Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips suggeriert. Der Beitrag widmet sich der Auslegung des umzusetzenden Art. 123c BV, beleuchtet den am geltenden Tätigkeitsverbot anknüpfenden Umsetzungsvorschlag des Bundesrats vom 13. Mai 2015 und präsentiert eine Idee, wie bei dieser komplizierten Ausgangslage der Einzelfallgerechtigkeit dennoch Rechnung getragen werden könnte.

Jonas Alig
Abstract

Der Wohnungsbegriff ist für die Anwendung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) von entscheidender Bedeutung. Der Autor beleuchtet die nicht einfach zu durchschauende Wohnungs-Systematik des Gesetzes, der es teilweise an Stringenz mangelt.

Blaise Carron
Blaise Carron
Patrick L. Krauskopf
Abstract

Jüngste Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, dass der Begriff «Erheblichkeit» in Art. 5 Kartellgesetz (KG) unterschiedlich ausgelegt wird. Das Konzept der per se-Erheblichkeit orientiert sich am EU-Recht und verzichtet auf eine Prüfung von Marktwirkungen. Demgegenüber stützt sich der «more-economic»-Approach auf Bundesverfassung und den KG-Zweckartikel. Er verlangt, dass neben dem betroffenen Wettbewerbsparameter («Qualitative Erheblichkeit») auch die konkreten Marktwirkungen («Quantitative Erheblichkeit») zu beurteilen sind. Die Autoren halten dafür, dass – zumindest de lege lata – auf die Prüfung von Marktwirkungen nicht verzichtet werden kann.

Jean-Marc Schaller
Jean-Marc Schaller
Abstract

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken (Bank-AGB) sind in letzter Zeit vermehrt in den juristischen Fokus geraten. Gleichzeitig haben sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts fundamental verändert. «Moderne» Bank-AGB beinhalten (u.a.) eine Haftung nach Risikosphären, Pflichten des Bankkunden (insb. betr. Steuerehrlichkeit), Bestimmungen zu Negativzinsen, Beschränkungen von Bargeldauszahlungen, Entbindung vom Bankgeheimnis, Vorschriften zu Digitalisierung, Outsourcing etc. – «Klassische» Bank-AGB weisen dagegen erhebliche Rechtsrisiken auf. Der Beitrag legt dar, wo diese Risiken zu verorten sind und wie damit umzugehen ist.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen Chefs der Bank Frey bezüglich eines zweijährigen Berufsverbots gegen ihn gutgeheissen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine entsprechende FINMA-Verfügung bestätigt, ohne den Sachverhalt ausreichend abzuklären. (Urteil 2C_739/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht entscheidet in einem ersten Fall über das Moratorium zur Ausweitung der Bauzonen in den Kantonen. Es hebt auf Beschwerde des Bundesamtes für Raumentwicklung die Neueinzonung von Gewerbeland in der Gemeinde Orbe (VD) auf. (Urteil 1C_562/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Solothurner Arzt, der 45’000 Rezepte für Medikamente an Internetkunden in den USA, Kanada und Grossbritannien ausstellte, ist zu Recht zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das entschied das Bundesgericht. Der Arzt wollte einen Freispruch. (Urteil 6B_288/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Die Suva durfte die Leistungen für einen Mann kürzen, der sich beim Strassenrodeln einen mehrfachen Beinbruch zugezogen hatte. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Versicherung bestätigt, weil der Mann ein Risiko eingegangen war. (Urteil 8C_638/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Debakel des Genfer Finanzier Didier Piguet und das seiner Firma Golden Star sorgt weiter für Wirbel. Das Bundesgericht akzeptiert den Rekurs eines Anlegers im Prozess mit einer Bank, welcher mit dem «Ex-golden-boy» und ehemaligen Sponsor vom FC Servette zusammen gearbeitet hatte. (Urteil 4A_369/2015) (sts)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die revidierte Gewässernutzungsverordnung des Kantons Uri abgewiesen. Damit kann ein hängiges Konzessionsverfahren zur Nutzung der Schächenschale weitergeführt werden. (Urteil 2C_689/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Journalist Urs Paul Engeler aufgrund seines Teilzeitpensums kein Anrecht auf eine Akkreditierung für das Bundeshaus hat. Es bestätigt damit eine Verfügung der Bundeskanzlei. (Urteil B-7960/2015)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde von 35 Kindern und Jugendlichen gegen die HIV-Kampagne «Love Life» ab. Den Beschwerdeführenden fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, die Einstellung der Kampagne zu verlangen bzw. feststellen zu lassen, dass die erfolgten Bild- und Tondarstellungen sexueller Handlungen wiederrechtlich erfolgt seien. (Urteil C-5250/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst Swisscom mit CHF 71’818'517. Die Swisscom-Gruppe ist mit ihren Tochtergesellschaften CT Cinetrade AG und Teleclub AG insbesondere im Bereich der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft im Pay-TV marktbeherrschend. Diese Stellung hat Swisscom gegenüber konkurrierenden TV-Plattformbetreiberinnen missbraucht um Wettbewerber im Plattformwettbewerb zu behindern.

Jurius
Abstract

Die BSI AG hat mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis verstossen. Dies ergab das Enforcementverfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Fall von 1MDB hatte die Bank über mehrere Jahre zahlreiche grosse Transaktionen mit undurchsichtigen Zwecken ausgeführt und trotz offensichtlichen Verdachtsmomenten die Hintergründe nicht abgeklärt.

Abstract

BGer – Ein Solothurner Arzt, der 45’000 Rezepte für Medikamente an Internetkunden in den USA, Kanada und Grossbritannien ausstellte, ist zu Recht zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das entschied das Bundesgericht. Der Arzt wollte einen Freispruch. (Urteil 6B_288/2016)