Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Die Streitverkündungsklage ist gemäss einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts zu beziffern. Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass aufgrund des Zwecks der Bezifferung auf eine solche bei der Streitverkündungsklage verzichtet werden könnte. Die Streitverkündungsklage sei aber weder als Stufenklage noch als unbezifferte Forderungsklage im engeren Sinne gemäss Art. 85 ZPO zu qualifizieren. Auch die Rechtsnatur der Streitverkündungsklage rechtfertige keine Ausnahme. Der Beitrag zeigt demgegenüber, dass aus guten Gründen auf eine Bezifferung verzichtet werden könnte.
Abstract
Die Analyse des Urteil des Bundesgerichts 1B_256/2015 vom 4. November 2015 ergibt, dass die Einschränkung gemäss Art. 270 Bst. b StPO im Fall der Einwilligung der betroffenen Drittperson einer Randdatenerhebung nicht entgegensteht. Aber auch ohne Zustimmung steht Art. 270 Bst. b StPO einer Erhebung bei Dritten nicht grundsätzlich entgegen, sondern findet nur sinngemässe Anwendung. Schliesslich wird im Artikel die These entwickelt, dass eine Erhebung von Randdaten mit Einwilligung keine geheime Überwachungsmassnahme darstellt. Sie sollte als Edition betrachtet werden, womit das Erfordernis der richterlichen Genehmigung entfiele.
Abstract
Eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes sprach sich im Mai 2014 für die Annahme der Pädophilen-Initiative aus, wodurch die BV um den Art. 123c erweitert wurde. Dessen Umsetzung auf Gesetzesstufe erweist sich jedoch als problematisch, weil der undifferenzierte Wortlaut die Missachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips suggeriert. Der Beitrag widmet sich der Auslegung des umzusetzenden Art. 123c BV, beleuchtet den am geltenden Tätigkeitsverbot anknüpfenden Umsetzungsvorschlag des Bundesrats vom 13. Mai 2015 und präsentiert eine Idee, wie bei dieser komplizierten Ausgangslage der Einzelfallgerechtigkeit dennoch Rechnung getragen werden könnte.
Abstract
Der Wohnungsbegriff ist für die Anwendung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) von entscheidender Bedeutung. Der Autor beleuchtet die nicht einfach zu durchschauende Wohnungs-Systematik des Gesetzes, der es teilweise an Stringenz mangelt.
Abstract
Jüngste Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, dass der Begriff «Erheblichkeit» in Art. 5 Kartellgesetz (KG) unterschiedlich ausgelegt wird. Das Konzept der per se-Erheblichkeit orientiert sich am EU-Recht und verzichtet auf eine Prüfung von Marktwirkungen. Demgegenüber stützt sich der «more-economic»-Approach auf Bundesverfassung und den KG-Zweckartikel. Er verlangt, dass neben dem betroffenen Wettbewerbsparameter («Qualitative Erheblichkeit») auch die konkreten Marktwirkungen («Quantitative Erheblichkeit») zu beurteilen sind. Die Autoren halten dafür, dass – zumindest de lege lata – auf die Prüfung von Marktwirkungen nicht verzichtet werden kann.
Abstract
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken (Bank-AGB) sind in letzter Zeit vermehrt in den juristischen Fokus geraten. Gleichzeitig haben sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts fundamental verändert. «Moderne» Bank-AGB beinhalten (u.a.) eine Haftung nach Risikosphären, Pflichten des Bankkunden (insb. betr. Steuerehrlichkeit), Bestimmungen zu Negativzinsen, Beschränkungen von Bargeldauszahlungen, Entbindung vom Bankgeheimnis, Vorschriften zu Digitalisierung, Outsourcing etc. – «Klassische» Bank-AGB weisen dagegen erhebliche Rechtsrisiken auf. Der Beitrag legt dar, wo diese Risiken zu verorten sind und wie damit umzugehen ist.
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des ehemaligen Chefs der Bank Frey bezüglich eines zweijährigen Berufsverbots gegen ihn gutgeheissen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine entsprechende FINMA-Verfügung bestätigt, ohne den Sachverhalt ausreichend abzuklären. (Urteil 2C_739/2015)
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BGer – Das Bundesgericht entscheidet in einem ersten Fall über das Moratorium zur Ausweitung der Bauzonen in den Kantonen. Es hebt auf Beschwerde des Bundesamtes für Raumentwicklung die Neueinzonung von Gewerbeland in der Gemeinde Orbe (VD) auf. (Urteil 1C_562/2015)
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BGer – Ein Solothurner Arzt, der 45’000 Rezepte für Medikamente an Internetkunden in den USA, Kanada und Grossbritannien ausstellte, ist zu Recht zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das entschied das Bundesgericht. Der Arzt wollte einen Freispruch. (Urteil 6B_288/2016)
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BGer – Die Suva durfte die Leistungen für einen Mann kürzen, der sich beim Strassenrodeln einen mehrfachen Beinbruch zugezogen hatte. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Versicherung bestätigt, weil der Mann ein Risiko eingegangen war. (Urteil 8C_638/2015)
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BGer – Das Debakel des Genfer Finanzier Didier Piguet und das seiner Firma Golden Star sorgt weiter für Wirbel. Das Bundesgericht akzeptiert den Rekurs eines Anlegers im Prozess mit einer Bank, welcher mit dem «Ex-golden-boy» und ehemaligen Sponsor vom FC Servette zusammen gearbeitet hatte. (Urteil 4A_369/2015) (sts)
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BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die revidierte Gewässernutzungsverordnung des Kantons Uri abgewiesen. Damit kann ein hängiges Konzessionsverfahren zur Nutzung der Schächenschale weitergeführt werden. (Urteil 2C_689/2015)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Journalist Urs Paul Engeler aufgrund seines Teilzeitpensums kein Anrecht auf eine Akkreditierung für das Bundeshaus hat. Es bestätigt damit eine Verfügung der Bundeskanzlei. (Urteil B-7960/2015)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde von 35 Kindern und Jugendlichen gegen die HIV-Kampagne «Love Life» ab. Den Beschwerdeführenden fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, die Einstellung der Kampagne zu verlangen bzw. feststellen zu lassen, dass die erfolgten Bild- und Tondarstellungen sexueller Handlungen wiederrechtlich erfolgt seien. (Urteil C-5250/2014)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst Swisscom mit CHF 71’818'517. Die Swisscom-Gruppe ist mit ihren Tochtergesellschaften CT Cinetrade AG und Teleclub AG insbesondere im Bereich der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft im Pay-TV marktbeherrschend. Diese Stellung hat Swisscom gegenüber konkurrierenden TV-Plattformbetreiberinnen missbraucht um Wettbewerber im Plattformwettbewerb zu behindern.
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Die BSI AG hat mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis verstossen. Dies ergab das Enforcementverfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Fall von 1MDB hatte die Bank über mehrere Jahre zahlreiche grosse Transaktionen mit undurchsichtigen Zwecken ausgeführt und trotz offensichtlichen Verdachtsmomenten die Hintergründe nicht abgeklärt.
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BGer – Ein Solothurner Arzt, der 45’000 Rezepte für Medikamente an Internetkunden in den USA, Kanada und Grossbritannien ausstellte, ist zu Recht zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das entschied das Bundesgericht. Der Arzt wollte einen Freispruch. (Urteil 6B_288/2016)
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