Versicherung hat Leistungen an Freerider zu Recht gekürzt
BGer – Die Suva durfte die Leistungen für einen Mann kürzen, der sich beim Strassenrodeln einen mehrfachen Beinbruch zugezogen hatte. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Versicherung bestätigt, weil der Mann ein Risiko eingegangen war. (Urteil 8C_638/2015)
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