Liebe Leserinnen und Leser
In seinem kürzlich ergangenen Leitentscheid urteilte das Bundesgericht, dass eine Streitverkündungsklage mit dem Zulassungsantrag beziffert werden muss. Im Weiteren qualifizierte es die Klage – entgegen der herrschenden Lehre – nicht als (suspensiv) bedingt. Melanie Lehmann kommt zum Schluss, dass eine Bezifferung der Streitverkündungsklage im Zeitpunkt ihrer Erhebung unmöglich ist, da der geltend gemachte Anspruch im Streitverkündungsprozess vom Ausgang des Hauptprozesses abhängig und die exakte Höhe des Anspruchs erst mit dem Entscheid in der Hauptsache bestimmbar ist. Bezüglich der Rechtsnatur der Klage stimmt sie dem Bundesgericht zu.
Ist die Randdatenerhebung im Strafprozessrecht auch bei Dritten möglich? Und wie ist die Einwilligung der betroffenen Person in die Erhebung zu würdigen? Susanna Moor und Rafael Studer widmen sich dem aktuellsten Urteil des Bundesgerichts zur Randdatenerhebung betreffend der Überwachung eines Mobiltelefon-Anschlusses. Sie vertreten die Meinung, dass eine Erhebung von Randdaten mit Einwilligung keine geheime Überwachungsmassnahme darstellt, sondern als Edition betrachtet werden sollte, so dass die richterliche Genehmigung entfiele.
Eine deutliche Mehrheit des Stimmvolkes sprach sich im Mai 2014 für die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» aus, wodurch die BV um den Art. 123c erweitert wurde. Mit dem Anliegen, Kinder besser vor Sexualstraftätern zu schützen, griff die Initiative eine aktuelle und auf gesellschaftlicher Ebene sehr emotional diskutierte Thematik auf. Daniel Jositsch und Luca Baici betrachten den Umsetzungsvorschlag des Bundesrats zur Pädophilen-Initiative vom 13. Mai 2015 und stellen Überlegungen an, ob der Gesetzgeber nicht auf eine detaillierte Umsetzungsgesetzgebung verzichten und Art. 123c BV als direkt anwendbar erklären sollte, so dass die Verfassungsbestimmung unmittelbar in der Praxis zur Anwendung gelangt.
Unter dem Titel «Schicke Alternative – In Graubünden entstehen kleine Fertighäuser, die nicht unter das Zweitwohnungsgesetz fallen» berichtete die Zeitung Schweiz am Sonntag über sogenannte Mobilheime, die mittels spezieller Verankerung in den Boden geschraubt werden und «innert vernünftiger Zeit» wieder aus der Verankerung gelöst werden können. Die Zeitung zitiert den Chef des Bündner Amts für Raumentwicklung mit der Auffassung, dass solche Wohnungen nicht unter das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) fielen. Doch ist dem tatsächlich so? Jonas Alig geht dieser Frage nach. Im Übrigen bemängelt er, dass das ZWG den Begriff «Wohnung» in unübersichtlich viele Subkategorien unterteilt und bietet einen klaren Überblick dazu (siehe auch David Equey, Résidences secondaires : de l’Initiative « Weber » à la législation et à la réglementation d’application, in: Jusletter 8. Februar 2016).
Nach Art. 5 Abs. 1 KG sind nur solche Wettbewerbsabreden zu beanstanden, die mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bewirken. Blaise Carron und Patrick L. Krauskopf halten dafür, dass ein Verbot nach Art. 5 KG in jedem Fall eine entsprechende Marktwirkung voraussetzt. Ein Teilkartellverbot, d.h. ein Abstellen auf eine blosse «qualitative Erheblichkeit», sei dem Schweizer Kartellgesetz dagegen fremd.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken (Bank-AGB) stellen das vertragliche Grundgerüst der Bankbeziehungen dar. Gleichzeitig verändern sich die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts stetig. Bei welchen Klauseln von Bank-AGB ein Handlungsbedarf besteht, auch in Anbetracht der Rechtsfolgen, die «lückenhafte» oder «rechtswidrige» Bank-AGB nach sich ziehen können, zeigt Jean-Marc Schaller auf (hören Sie dazu ausserdem Harald Bärtschi, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken: Retter in der Not? (Podcast), in: Jusletter 12. Oktober 2015 und Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht).
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |