Neue Gewässernutzungsregeln sind abgesegnet
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die revidierte Gewässernutzungsverordnung des Kantons Uri abgewiesen. Damit kann ein hängiges Konzessionsverfahren zur Nutzung der Schächenschale weitergeführt werden. (Urteil 2C_689/2015)
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