Indirekte Diskriminierung von Frauen bei der SBB gerechtfertigt
BVGer – Für eine lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung müssen SBB-Angestellte mindestens sechs Monate eines Jahres gearbeitet haben. Das gilt auch für Frauen, die im Mutterschaftsurlaub waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung für zulässig erklärt. (Urteil A-6157/2014)
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