Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Indirekte Diskriminierung von Frauen bei der SBB gerechtfertigt
Beitragsarten:
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete:
Grundrechte, Gleichheit von Frau und Mann, Arbeitsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Indirekte Diskriminierung von Frauen bei der SBB gerechtfertigt, in: Jusletter 23. Mai 2016
BVGer – Für eine lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung müssen SBB-Angestellte mindestens sechs Monate eines Jahres gearbeitet haben. Das gilt auch für Frauen, die im Mutterschaftsurlaub waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung für zulässig erklärt. (Urteil A-6157/2014)
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