Inhaltsverzeichnis
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I. Einleitung: Das FIFA-Transfersystem
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II. Zuständigkeit staatlicher Gerichte in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Berufsfussball
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III. Rechte und Pflichten des Spielers betreffend vorzeitige, einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages gemäss FIFA-Reglement (Art. 13 ff. RSTS)
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1. Befristeter Arbeitsvertrag und Grundsatz der Einhaltung von Verträgen (Art. 13 RSTS)
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2. Einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages und Spielertransfer (Art. 13 RSTS)
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3. Recht des Fussballers auf Kündigung des Arbeitsvertrages bei Vorliegen eines triftigen oder sportlich triftigen Grundes (Art. 14 und 15 RSTS)
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3.1. Mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen eines triftigen Grundes
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3.2. Am Ende der Saison bei Vorliegen eines sportlich triftigen Grundes
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3.3. Rechtsfolgen bei Vorliegen eines triftigen oder sportlich triftigen Grundes (Art. 17 RSTS)
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3.3.1. Triftiger Grund
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3.3.2. Sportlich triftiger Grund
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4. Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen eines triftigen oder sportlich triftigen Grundes (Art. 17 RSTS)
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4.1. Registrierungsverbot aufgrund einer prima facie-Prüfung (Realerfüllung)
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4.2. Schadenersatz
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4.3. Sportliche Sanktion (Sperre des Spielers) bei Kündigung während der Schutzzeit
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4.4. Keine sportliche Sanktion bei Kündigung nach Ablauf der Schutzzeit
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IV. Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers betreffend vorzeitige, einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages gemäss gesetzlicher Bestimmungen (Art. 337 ff. OR)
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1. Einvernehmliche, sofortige Aufhebung des Arbeitsvertrages (Art. 115 OR)
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2. Recht des Arbeitnehmers auf sofortige Kündigung des Arbeitsvertrages (Art. 337 OR)
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3. Rechtmässigkeit der Kündigung: wichtiger Grund
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3.1. Allgemeines
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3.2. Beschäftigungsanspruch des Berufsfussballers
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4. Rechtsfolgen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Art. 337b OR)
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4.1. Verschulden des Arbeitgebers
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4.2. Kein alleiniges Verschulden des Arbeitgebers
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5. Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes (Art. 337d OR)
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5.1. Keine Realerfüllung
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5.2. Schadenersatz
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V. Fazit: Divergenzen zwischen Art. 13 ff. RSTS und Art. 337 ff. OR – Überlegungen zum RSTS aus Sicht (zwingender) gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsvertrag