AKW Leibstadt muss Abluft-Messdaten nicht publizieren
BVGer – Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) muss die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AKW-Betreiberin gegen die Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI zur Publikation gutgeheissen. (Urteil A-7874/2015)
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