Jusletter

AKW Leibstadt muss Abluft-Messdaten nicht publizieren

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, AKW Leibstadt muss Abluft-Messdaten nicht publizieren, in: Jusletter 4. Juli 2016
BVGer – Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) muss die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AKW-Betreiberin gegen die Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI zur Publikation gutgeheissen. (Urteil A-7874/2015)

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