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Liebe Leserinnen und Leser

Eheverträge, Scheidungsunterhalt, eheliches Güterrecht, Kindesrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind nur eine Auswahl an Bereichen des Familienrechts, über die das Bundesgericht regelmässig zu entscheiden hat. Regina Aebi-Müller fasst – wie jedes Jahr – die relevanten Entscheide des Bundesgerichts zum Familienrecht im Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis Ende Mai 2016 zusammen und bietet so einen für die Praxis relevanten Überblick (zuletzt: Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 15. Juni 2015).
 
Roland Hürlimann analysiert das Urteil des Bundesgerichts vom 19. Februar 2016 und den darin diskutierten Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung infolge einer Bauablaufstörung. Das Bundesgericht bestätigte, dass der Bauherr, wenn er mit der SIA-Norm 118 baut, neben der Vergütungspflicht des Unternehmers zugleich Mitwirkungspflichten übernimmt. Diese können im Verletzungsfall Ansprüche an Mehrvergütung nach sich ziehen.
 
Die Finanzmarktkrise, insbesondere der Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahre 2008, erschütterte die Finanzwelt fundamental und weckte den Ruf nach politischen Massnahmen. In der Schweiz soll das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Finanzmarktinfrastrukturgesetz («FinfraG») und dessen Verordnungen («FinfraV» und «FinfraV-FINMA») die Transparenz und Systemsicherheit im Derivatehandel erhöhen (dazu auch Harald Bärtschi, Zur Reform des Finanzmarktrechts – eine Standortbestimmung (Podcast), in: Jusletter 14. Dezember 2015 und Reihe Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht) und eine im Vergleich zur EU äquivalente Regulierung einführen. Milan Jovanovic begrüsst diese Zielsetzung und weist darauf hin, dass Vermögensverwaltungskunden die FinfraG Pflichten kaum alleine bewältigen können. In diesem Zusammenhang beleuchtet er die Herausforderungen, die sich Asset Managern bei der Umsetzung des FinfraG stellen.
 
Nach der umstrittenen Evaluationsmethode «forced ranking» müssen die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter nach einem festen Schlüssel auf die verschiedenen Leistungsstufen verteilen – selbst, wenn alle gute Leistungen bringen, die schlechtesten landen auf der Abschussliste. Ist eine solche Methode in der Schweiz überhaupt zulässig? Und was wären die Konsequenzen daraus? Jean Christophe Schwaab  folgt Studien, die belegen, dass «forced rankings» keinen positiven wirtschaftlichen Effekt haben und Diskriminierungen sowie Mobbing fördert.
 
Wir freuen uns sehr, heute den 100sten Beitrag von Roland Pfäffli publizieren zu dürfen: Im Zusammenhang mit der Änderung des Vorsorgeausgleichs im Scheidungsrecht, welche am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird, weist er auf verschiedene weitere (indirekte) Gesetzesänderungen, insbesondere zum Schutz der Wohnung der Familie bei der Errichtung von Grundpfandrechten, hin.  
 
Droht ein nächstes Schweizer Regulierungsfiasko? Die Weltgesundheitsorganisation hat am 1. Mai 2003 das Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) verabschiedet. Inzwischen sind ihm 180 Staaten beigetreten. Die Schweiz hat die Konvention bisher nicht ratifizieren können. Allerdings hat der Bundesrat am 11. November 2015 eine Botschaft zur Ratifikation und zum Erlass einer Umsetzungsgesetzgebung, das Bundesgesetz über Tabakprodukte (E-TabPG), verfasst. Inzwischen hat der Ständerat den Entwurf des TabPG am 14. Juni 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Schweiz sollte schnellstmöglich eine europataugliche Regulierung finden, mahnt Mark Pieth, da wir sonst vom Ausland gezwungen werden, Massnahmen zu ergreifen.
 
Schliesslich gibt uns Ivo von Arx einen Einblick ins australische Recht. Er fokussiert sich v.a. auf die «rule of law», welche das Regieren auf der Basis von Gesetzen als wesentlich hervorhebt und dem Recht absoluten Vorrang vor anderen Massstäben oder Begründungen für hoheitliches Handeln einräumt, und deren Umsetzung. Er sieht darin eine ständige Herausforderung an die Umsetzung der rechtlichen Werte für das heutige Australien.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
Abstract

Der Beitrag enthält einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht vom 1. Juni 2015 bis Ende Mai 2016 (massgeblich ist das Datum der Veröffentlichung im Internet). Ziel ist es einmal mehr, dem am Familienrecht interessierten Praktiker, einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu bieten. Berücksichtigt wurden alle in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten bzw. zur Publikation bestimmten Urteile sowie ausgewählte, nur im Internet zugängliche Entscheide.

Urteilsbesprechungen
Roland Hürlimann
Roland Hürlimann
Abstract

Bei grösseren Bauprojekten werden Nachtragsforderungen von Unternehmern in der Regel einvernehmlich bereinigt. Es gibt daher relativ wenige Präjudizen, an denen sich die Baubeteiligten zuverlässig orientieren könnten. Ein Urteil des zürcherischen Handelsgerichtes vom 4. August 2015, welches vom Bauherrn angefochten wurde, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, zu einigen wichtigen Aspekten Stellung zu beziehen, wenn es um den Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung infolge einer Bauablaufstörung geht. Im zu beurteilenden Fall ging es u. a. um die Rechtsfrage, ob ein Bauherr Mitwirkungspflichten verletzt, wenn er einseitig den Bauvorgang verändert und das Bauprogramm verschiebt und dem Unternehmer dadurch Mehraufwand verursacht.

Beiträge
Milan Jovanovic
Abstract

Die FinfraG-Regeln zum Handel mit Derivaten beschäftigen nicht nur die Gegenparteien einer Derivatetransaktion. Denn die zum Teil zeitnah zu erfüllenden Pflichten sind von Gegenparteien, welche die Verwaltung ihres Vermögens einem Asset Manager anvertrauen, kaum alleine zu bewältigen. Der Beitrag beleuchtet anhand eines kurzen Abrisses über die Handelspflichten die Herausforderungen, mit denen sich ein den Kunden bei der Erfüllung der Handelspflichten unterstützender Asset Manager konfrontiert sieht. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit einer zusätzlichen, den Vermögensverwaltungsvertrag ergänzenden Vereinbarung zwischen Kunde und Asset Manager sowie deren möglicher Regelungsgehalt erläutert.

Jean Christophe Schwaab
Jean Christophe Schwaab
Abstract

«Forced ranking» («rank and yank», «forced distribution», «vitality curve», manchmal: «recommanded ranking») ist eine Evaluationsmethode, welche die Arbeitnehmenden in Kategorien einteilt (z. B. «Gute», welche befördert werden sollen, «Mittelmässige» oder «Schlechte», welche entlassen werden sollen). Zudem ist der Evaluator bzw. der Vorgesetzte verpflichtet, pro Kategorie eine gewisse Quote zu erfüllen. Diese Methode gehört zum Alltag vieler angelsächsischen multinationalen Unternehmen. Neben einigen Gedanken über Leistungsbeurteilung im schweizerischen Arbeitsrecht prüft der Autor, welche die Konsequenzen von «forced ranking» sind und, ob eine solche Methode überhaupt zulässig ist.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Vor knapp 30 Jahren wurde das Eherecht vollständig revidiert. Dabei wurde dem Schutz der «Wohnung der Familie» besondere Beachtung geschenkt. Der Beitrag ruft diese Bestimmung in Erinnerung, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Änderung des Vorsorgeausgleichs im Scheidungsrecht, welche am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.

Essay
Mark Pieth
Mark Pieth
Abstract

Die Schweiz ist Sitz der weltweit grössten Tabakunternehmen und spielt eine zentrale Rolle im globalen Tabakhandel. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Tabakwaren im grossen Stil aus der Schweiz heraus geschmuggelt wurden. Dennoch weigert sich die Schweiz dieses Problem anzugehen und sich dem internationalen Standard zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakwaren anzuschliessen.

Ivo von Arx
Ivo von Arx
Abstract

Auch in einem demokratischen Staat hat nicht immer die Mehrheit Recht. Dies ist einer der wichtigsten Gründe wieso Australien, zusammen mit anderen Nationen der Welt, Rechtstaatlichkeit braucht. In Australien ist die Justiz die oberste Hüterin der Rechtstaatlichkeit und der Verfassungsmässigkeit. Allerdings unterliegt die australische Gesellschaft – wie andernorts auch – sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Daher erscheint es vielversprechender, wenn sich die Justiz gegenüber der ständigen Veränderung offen zeigt, ohne jedoch gleich jedem «Trend» zu folgen. In diesem «Setting» verkörpert die Rechtsstaatlichkeit den Schlüsselfaktor, den Massstab und den Inbegriff des ständigen Ringens um die «richtigen» rechtlichen Werte im heutigen Australien. (sts)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Rund CHF 21’000 ausbezahlte Kinderrenten muss ein IV-Bezüger der Kasse zurückzahlen, weil sein Sohn neben der Ausbildung jährlich mehr als CHF 70’000 verdiente. Dies hat das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. (Urteil 9C_915/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Persönliche Wahlkampfkosten für den Nationalrat können nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Sie gelten nicht als abzugsfähige Berufsunkosten bzw. Gewinnungskosten, sondern als persönliche Lebenshaltungskosten, welche nicht abzugsfähig sind. (Urteil 2C_860/2014 und 2C_861/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Elmex-Herstellerin Colgate-Palmolive Europe Sàrl (ehemals: Gaba International AG) im Zusammenhang mit der von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten Sanktion über 4,8 Millionen Schweizer Franken ab. Das Verbot von Parallelimporten in die Schweiz, das die Gaba International AG bis 2006 ihrer Lizenznehmerin in Österreich auferlegte, stellt eine unzulässige, den Wettbewerb erheblich beeinträchtigende Wettbewerbsabrede dar. Dieser Verstoss gegen das Kartellgesetz durfte von der WEKO sanktioniert werden. (Urteil 2C_180/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Ein junger Schweizer muss wegen des Mordes an einem 32-jährigen Mann aus den Kapverden im August 2012 in Lausanne 14 Jahre lang ins Gefängnis. Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde des Täters ab. (Urteile 6B_812/2015 und 6B_813/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) muss die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AKW-Betreiberin gegen die Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI zur Publikation gutgeheissen. (Urteil A-7874/2015)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Ab dem 1. Juli 2016 gliedert sich das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in sechs Abteilungen. Die neue Abteilung VI ist zuständig für das Ausländer- und Bürgerrecht. Bei unveränderten Personalressourcen ist die Geschäftslast nun ausgewogener verteilt.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.