Liebe Leserinnen und Leser
Eheverträge, Scheidungsunterhalt, eheliches Güterrecht, Kindesrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind nur eine Auswahl an Bereichen des Familienrechts, über die das Bundesgericht regelmässig zu entscheiden hat. Regina Aebi-Müller fasst – wie jedes Jahr – die relevanten Entscheide des Bundesgerichts zum Familienrecht im Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis Ende Mai 2016 zusammen und bietet so einen für die Praxis relevanten Überblick (zuletzt: Regina Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 15. Juni 2015).
Roland Hürlimann analysiert das Urteil des Bundesgerichts vom 19. Februar 2016 und den darin diskutierten Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung infolge einer Bauablaufstörung. Das Bundesgericht bestätigte, dass der Bauherr, wenn er mit der SIA-Norm 118 baut, neben der Vergütungspflicht des Unternehmers zugleich Mitwirkungspflichten übernimmt. Diese können im Verletzungsfall Ansprüche an Mehrvergütung nach sich ziehen.
Die Finanzmarktkrise, insbesondere der Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahre 2008, erschütterte die Finanzwelt fundamental und weckte den Ruf nach politischen Massnahmen. In der Schweiz soll das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Finanzmarktinfrastrukturgesetz («FinfraG») und dessen Verordnungen («FinfraV» und «FinfraV-FINMA») die Transparenz und Systemsicherheit im Derivatehandel erhöhen (dazu auch Harald Bärtschi, Zur Reform des Finanzmarktrechts – eine Standortbestimmung (Podcast), in: Jusletter 14. Dezember 2015 und Reihe Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht) und eine im Vergleich zur EU äquivalente Regulierung einführen. Milan Jovanovic begrüsst diese Zielsetzung und weist darauf hin, dass Vermögensverwaltungskunden die FinfraG Pflichten kaum alleine bewältigen können. In diesem Zusammenhang beleuchtet er die Herausforderungen, die sich Asset Managern bei der Umsetzung des FinfraG stellen.
Nach der umstrittenen Evaluationsmethode «forced ranking» müssen die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter nach einem festen Schlüssel auf die verschiedenen Leistungsstufen verteilen – selbst, wenn alle gute Leistungen bringen, die schlechtesten landen auf der Abschussliste. Ist eine solche Methode in der Schweiz überhaupt zulässig? Und was wären die Konsequenzen daraus? Jean Christophe Schwaab folgt Studien, die belegen, dass «forced rankings» keinen positiven wirtschaftlichen Effekt haben und Diskriminierungen sowie Mobbing fördert.
Wir freuen uns sehr, heute den 100sten Beitrag von Roland Pfäffli publizieren zu dürfen: Im Zusammenhang mit der Änderung des Vorsorgeausgleichs im Scheidungsrecht, welche am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird, weist er auf verschiedene weitere (indirekte) Gesetzesänderungen, insbesondere zum Schutz der Wohnung der Familie bei der Errichtung von Grundpfandrechten, hin.
Droht ein nächstes Schweizer Regulierungsfiasko? Die Weltgesundheitsorganisation hat am 1. Mai 2003 das Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) verabschiedet. Inzwischen sind ihm 180 Staaten beigetreten. Die Schweiz hat die Konvention bisher nicht ratifizieren können. Allerdings hat der Bundesrat am 11. November 2015 eine Botschaft zur Ratifikation und zum Erlass einer Umsetzungsgesetzgebung, das Bundesgesetz über Tabakprodukte (E-TabPG), verfasst. Inzwischen hat der Ständerat den Entwurf des TabPG am 14. Juni 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Schweiz sollte schnellstmöglich eine europataugliche Regulierung finden, mahnt Mark Pieth, da wir sonst vom Ausland gezwungen werden, Massnahmen zu ergreifen.
Schliesslich gibt uns Ivo von Arx einen Einblick ins australische Recht. Er fokussiert sich v.a. auf die «rule of law», welche das Regieren auf der Basis von Gesetzen als wesentlich hervorhebt und dem Recht absoluten Vorrang vor anderen Massstäben oder Begründungen für hoheitliches Handeln einräumt, und deren Umsetzung. Er sieht darin eine ständige Herausforderung an die Umsetzung der rechtlichen Werte für das heutige Australien.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |