Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der Beitrag enthält einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht vom 1. Juni 2015 bis Ende Mai 2016 (massgeblich ist das Datum der Veröffentlichung im Internet). Ziel ist es einmal mehr, dem am Familienrecht interessierten Praktiker, einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu bieten. Berücksichtigt wurden alle in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten bzw. zur Publikation bestimmten Urteile sowie ausgewählte, nur im Internet zugängliche Entscheide.
Abstract
Bei grösseren Bauprojekten werden Nachtragsforderungen von Unternehmern in der Regel einvernehmlich bereinigt. Es gibt daher relativ wenige Präjudizen, an denen sich die Baubeteiligten zuverlässig orientieren könnten. Ein Urteil des zürcherischen Handelsgerichtes vom 4. August 2015, welches vom Bauherrn angefochten wurde, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, zu einigen wichtigen Aspekten Stellung zu beziehen, wenn es um den Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung infolge einer Bauablaufstörung geht. Im zu beurteilenden Fall ging es u. a. um die Rechtsfrage, ob ein Bauherr Mitwirkungspflichten verletzt, wenn er einseitig den Bauvorgang verändert und das Bauprogramm verschiebt und dem Unternehmer dadurch Mehraufwand verursacht.
Abstract
Die FinfraG-Regeln zum Handel mit Derivaten beschäftigen nicht nur die Gegenparteien einer Derivatetransaktion. Denn die zum Teil zeitnah zu erfüllenden Pflichten sind von Gegenparteien, welche die Verwaltung ihres Vermögens einem Asset Manager anvertrauen, kaum alleine zu bewältigen. Der Beitrag beleuchtet anhand eines kurzen Abrisses über die Handelspflichten die Herausforderungen, mit denen sich ein den Kunden bei der Erfüllung der Handelspflichten unterstützender Asset Manager konfrontiert sieht. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit einer zusätzlichen, den Vermögensverwaltungsvertrag ergänzenden Vereinbarung zwischen Kunde und Asset Manager sowie deren möglicher Regelungsgehalt erläutert.
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«Forced ranking» («rank and yank», «forced distribution», «vitality curve», manchmal: «recommanded ranking») ist eine Evaluationsmethode, welche die Arbeitnehmenden in Kategorien einteilt (z. B. «Gute», welche befördert werden sollen, «Mittelmässige» oder «Schlechte», welche entlassen werden sollen). Zudem ist der Evaluator bzw. der Vorgesetzte verpflichtet, pro Kategorie eine gewisse Quote zu erfüllen. Diese Methode gehört zum Alltag vieler angelsächsischen multinationalen Unternehmen. Neben einigen Gedanken über Leistungsbeurteilung im schweizerischen Arbeitsrecht prüft der Autor, welche die Konsequenzen von «forced ranking» sind und, ob eine solche Methode überhaupt zulässig ist.
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Vor knapp 30 Jahren wurde das Eherecht vollständig revidiert. Dabei wurde dem Schutz der «Wohnung der Familie» besondere Beachtung geschenkt. Der Beitrag ruft diese Bestimmung in Erinnerung, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Änderung des Vorsorgeausgleichs im Scheidungsrecht, welche am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.
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Die Schweiz ist Sitz der weltweit grössten Tabakunternehmen und spielt eine zentrale Rolle im globalen Tabakhandel. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Tabakwaren im grossen Stil aus der Schweiz heraus geschmuggelt wurden. Dennoch weigert sich die Schweiz dieses Problem anzugehen und sich dem internationalen Standard zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakwaren anzuschliessen.
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Auch in einem demokratischen Staat hat nicht immer die Mehrheit Recht. Dies ist einer der wichtigsten Gründe wieso Australien, zusammen mit anderen Nationen der Welt, Rechtstaatlichkeit braucht. In Australien ist die Justiz die oberste Hüterin der Rechtstaatlichkeit und der Verfassungsmässigkeit. Allerdings unterliegt die australische Gesellschaft – wie andernorts auch – sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Daher erscheint es vielversprechender, wenn sich die Justiz gegenüber der ständigen Veränderung offen zeigt, ohne jedoch gleich jedem «Trend» zu folgen. In diesem «Setting» verkörpert die Rechtsstaatlichkeit den Schlüsselfaktor, den Massstab und den Inbegriff des ständigen Ringens um die «richtigen» rechtlichen Werte im heutigen Australien. (sts)
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BGer – Rund CHF 21’000 ausbezahlte Kinderrenten muss ein IV-Bezüger der Kasse zurückzahlen, weil sein Sohn neben der Ausbildung jährlich mehr als CHF 70’000 verdiente. Dies hat das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. (Urteil 9C_915/2015)
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BGer – Persönliche Wahlkampfkosten für den Nationalrat können nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Sie gelten nicht als abzugsfähige Berufsunkosten bzw. Gewinnungskosten, sondern als persönliche Lebenshaltungskosten, welche nicht abzugsfähig sind. (Urteil 2C_860/2014 und 2C_861/2014)
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BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Elmex-Herstellerin Colgate-Palmolive Europe Sàrl (ehemals: Gaba International AG) im Zusammenhang mit der von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten Sanktion über 4,8 Millionen Schweizer Franken ab. Das Verbot von Parallelimporten in die Schweiz, das die Gaba International AG bis 2006 ihrer Lizenznehmerin in Österreich auferlegte, stellt eine unzulässige, den Wettbewerb erheblich beeinträchtigende Wettbewerbsabrede dar. Dieser Verstoss gegen das Kartellgesetz durfte von der WEKO sanktioniert werden. (Urteil 2C_180/2014)
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BGer – Ein junger Schweizer muss wegen des Mordes an einem 32-jährigen Mann aus den Kapverden im August 2012 in Lausanne 14 Jahre lang ins Gefängnis. Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde des Täters ab. (Urteile 6B_812/2015 und 6B_813/2015)
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BVGer – Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) muss die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AKW-Betreiberin gegen die Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI zur Publikation gutgeheissen. (Urteil A-7874/2015)
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Ab dem 1. Juli 2016 gliedert sich das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen in sechs Abteilungen. Die neue Abteilung VI ist zuständig für das Ausländer- und Bürgerrecht. Bei unveränderten Personalressourcen ist die Geschäftslast nun ausgewogener verteilt.
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Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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