| Redaktorin Jusletter Chinesisches Recht |
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Es lohnt sich, die Menschenrechte in China ständig zu beobachten. Da man stetigen Wandel ohne jegliche Veränderung verfolgen kann, ist es eines der interessantesten Themen, welches im heutigen China erforscht wird. Obwohl die Menschenrechtspolitik in China auf eine Verbesserung der Menschenrechte abzielt, zeigt sie keinerlei Wirkung auf das tägliche Leben der Chinesen. Andererseits werden schwache Reformen durch die Judikative vorgenommen, welche zu besserem Menschenrechtsschutz führen – und diese Reformen werden widerrufen. (sts)
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Seine eigene und die Ehre der anderen zu wahren, hatte in der chinesischen Gesellschaft schon immer einen hohen Stellenwert. Es überrascht daher nicht, dass das Recht auf Ansehen seinen Platz in der Gesetzgebung der Volksrepublik China gefunden hat, als in den 1980er Jahren Gesetze wieder eingesetzt wurden. Während die gesetzlichen Regelungen relativ klar erscheinen, zeigen Gerichtsverfahren, dass sich sowohl das chinesische Rechtssystem als auch die chinesische Gesellschaft stark vom Westen unterscheiden. (sts)
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Bei der zunehmenden Verwendung von tragbaren elektronischen Geräten, um unsere kleinsten alltäglichen Handlungen zu überwachen, bilden chinesische Konsumenten keine Ausnahme. Doch ebenso wie andere experimentierfreudige Nutzer neuer Technologien, haben auch die chinesischen Verbraucher Bedenken bezüglich eventuellem Missbrauch und Verletzung ihrer Privatsphäre geäussert. Gibt es also wesentliche Vorschriften, welche den Schutz von persönlichen Informationen betreffen? Und wie werden die Interessen der Verbraucher in einem Land, dem es noch immer an einem umfassenden Gesetz zum Datenschutz mangelt, tatsächlich sichergestellt? (sts)
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Die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO) wird im Westen wahlweise als Anti-NATO des Ostens überzeichnet oder als ineffizientes Forum Chinas für seine Beziehungen zu Zentralasien belächelt. In seinem hier zusammengefasst wiedergegebenen Dissertationsprojekt zeichnet der Autor ein differenzierteres Bild: Die SCO ist für China auch ein «Labor des Völkerrechts», und die gewonnenen Erfahrungen werden Chinas Beziehungen zur Staatenwelt insgesamt prägen. David Suters prämierte Analyse, basierend u.a. auf chinesischen Quellentexten, füllt damit eine wichtige Forschungslücke im Völkerrecht einer sich abzeichnenden multipolaren Weltordnung.
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Seit rund 15 Jahren wird ein «Rechtsstaatsdialog» zwischen Deutschland und China geführt, ähnlich der zur etwa gleichen Zeit gestarteten «Rule of Law Initiative» der USA mit vergleichbaren Zielen. Fast ebenso lange hat Björn Ahl, Professor für chinesische Rechtskultur an der Universität Köln, das chinesische Justizsystem beobachtet und präsentiert nun seine Erkenntnisse.
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Im von Yuanshi Bu herausgegebenen Sammelband schildern 22 Autoren den Stand der Methodenlehre in China und anderen ostasiatischen Ländern. Was China betrifft, handelt es sich dabei noch um eine sehr junge Disziplin: Entsprechende Diskussionen lassen sich erst seit ca. 1990 feststellen, wie Bu in der Einleitung (Teil I) festhält.
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Das chinesische Arbeitsrecht ist ein Thema, mit dem sich jedes in China tätige Unternehmen früher oder später befassen muss. Streiks und Arbeitskonflikte sind heute in China durchaus keine Seltenheit mehr. Mitarbeiterpartizipation ist dabei nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern auch zur Prävention von Konflikten. «Old China Hands» wissen Schauergeschichten zu erzählen, über unzufriedene Mitarbeiter, die sich beim Arbeitgeber rächten.
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Chinesisches und Schweizer Recht unterscheiden sich nicht so sehr, wie man vielleicht denkt. Im Umgang mit Chinesischem Recht sieht man sich jedoch mit verschiedensten Grauzonen konfrontiert, die fundierte Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten erfordern. Nathan Kaiser spricht über die Notwendigkeit zur Compliance, die Schwierigkeiten rund um Joint Ventures, den Umgang mit Chinesischen Gerichten (amtliche wie auch jene in Restaurants) und zum Arbeitsrecht. Er gibt Praxistipps zu Gerichtsstreitigkeiten mit chinesischen Geschäftspartnern, zu Sinn und Unsinn von Gerichtsstandsvereinbarungen sowie der Wahl von Schiedsgerichten.
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EGMR – Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rügt die Schweiz. Sie hätte vor der Einziehung der Gelder des Ex-Finanzchefs des irakischen Geheimdienstes prüfen müssen, ob sein Name zu Recht auf der Liste des UNO-Sicherheitsrats aufgeführt ist.
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BGer – Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für einen Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Aufgrund der gesetzlichen Entwicklung der letzten Jahre müssen Lenker eines Motorfahrzeugs nach einem Unfall immer mit der Möglichkeit eines Alkoholtests rechnen. (Urteil 6B_756/2015)
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BGer – Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung zu dem seit 2013 geltenden «Rasertatbestand». Nicht jede Überschreitung des Tempolimits um das in der fraglichen Bestimmung festgelegte Mass erfüllt den Tatbestand zwingend. Zwar ist auch künftig grundsätzlich davon auszugehen, dass der Fahrzeuglenker beim Tempoexzess vorsätzlich gehandelt hat. Der Richter muss jedoch – entgegen einem früheren Urteil des Bundesgerichts – über einen beschränkten Beurteilungsspielraum verfügen, um beim Vorliegen spezieller Umstände vorsätzliches Handeln zu verneinen. (Urteil 6B_165/2015)
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BGer – Die Bundesanwaltschaft darf für ihr Geldwäscherei-Strafverfahren gegen die UBS im Zusammenhang mit einem mutmasslichen Bestechungsfall in Malaysia ein beschlagnahmtes Memorandum der Bank verwenden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Bern gut und bewilligt die Entsiegelung des Dokuments. (Urteil 1B_249/2015)
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BGer – Im Verfahren zum Erhalt einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung müssen ausländische Personen nicht von sich aus über Kinder informieren, die aus einer anderen Verbindung stammen als derjenigen, auf die sie ihr Anwesenheitsrecht in der Schweiz stützen. Ohne entsprechende Frage der Behörden stellt das Verschweigen von Kindern aus einer solchen Verbindung keinen Grund für den späteren Widerruf der Bewilligung dar. Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung. (Urteil 2C_706/2015)
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BGer – Das Projekt der neuen Verbindung zwischen den Skigebieten von Verbier (VS) und Savoleyres-La Tzoumaz (VS) wurde am 22. Juni 2016 vom Bundesgericht gestoppt, indem es die Beschwerde eines Projekt-Gegners akzeptiert hatte. (Urteil 1C_515/2014) (sts)
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BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Tamoil SA gegen die neue Regelung im Baugesetz des Kantons Wallis ab, mit der von Eigentümern oder Betreibern ungenutzter Bauten eine Garantieleistung für die Kosten des Abbruchs verlangt werden kann. Die neue Norm hat einen allgemeingültigen Charakter und stellt kein «Einzelfall-Gesetz» für die ausser Betrieb stehende Raffinerie von Tamoil in Collombey dar. (Urteil 1C_564/2015)
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BGer – Im Streit zwischen den Lausanner Taxis und dem Unternehmen Uber, unterliegt das Unternehmen erneut in einem erwarteten Urteil. Das Bundesgericht verweigerte der von Uber eingereichten Beschwerde gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts die aufschiebende Wirkung zu gewähren. (Urteil 2C_500/2016) (sts)
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BGer – Das neue Reglement zur Prostitution in Payerne kann endlich definitiv in Kraft treten. Es schliesst die Ausübung des ältesten Gewerbes der Welt im Stadtzentrum in der Gegend von Broyarde aus. (Urteil 2C_862/2015) (sts)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einem Grundsatzurteil fest, dass Zuordnungsbeschlüsse des HSM-Beschlussorgans nicht vor Gericht anfechtbar sind. (Urteil C-2251/2015)
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