Pas d’effet suspensif dans l’attente d’un verdict concernant Uber
BGer – Im Streit zwischen den Lausanner Taxis und dem Unternehmen Uber, unterliegt das Unternehmen erneut in einem erwarteten Urteil. Das Bundesgericht verweigerte der von Uber eingereichten Beschwerde gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts die aufschiebende Wirkung zu gewähren. (Urteil 2C_500/2016) (sts)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare