Geldwäscherei-Ermittlung gegen UBS
BGer – Die Bundesanwaltschaft darf für ihr Geldwäscherei-Strafverfahren gegen die UBS im Zusammenhang mit einem mutmasslichen Bestechungsfall in Malaysia ein beschlagnahmtes Memorandum der Bank verwenden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Bern gut und bewilligt die Entsiegelung des Dokuments. (Urteil 1B_249/2015)
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