Sohn verdient neben Ausbildung zu viel – Kinderrente gestrichen
BGer – Rund CHF 21’000 ausbezahlte Kinderrenten muss ein IV-Bezüger der Kasse zurückzahlen, weil sein Sohn neben der Ausbildung jährlich mehr als CHF 70’000 verdiente. Dies hat das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. (Urteil 9C_915/2015)
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