Bekanntgabe von Daten aus Kartellverfahren ist zulässig
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt der Wettbewerbskommission WEKO im Grundsatz, Daten eines rechtskräftig abgeschlossenen Kartellverfahrens auf dem Weg der Amtshilfe an ein Gemeinwesen bekanntzugeben. Das Gericht beurteilte diese Frage zum ersten Mal. Inhaltlich ging es um Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich. (Urteile A-6315/2014, A-6320/2014, A-6334/2014)
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