Caillou dans les morilles : pas de prestations de l'assurance
BGer – Ein sechzigjähriger Waadtländer, der sich während dem Morcheln essen einen Zahn abgebrochen hatte, muss die zahnärztliche Behandlung selbst bezahlen. Das Bundesgericht gab seiner Unfallversicherung Recht, welche die Unterstützung für die Kosten verweigert hatte. (Urteil 8C_53/2016) (sts)
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